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RA 06/2020 - Entscheidung des Monats

Wer als Käufer im Internet kauft, muss beim dortigen Online-Warenhandel in der Regel vorleisten. Dies ist für ihn nicht ohne Risiko, denn dort tummeln sich bekanntlich auch Betrüger. Die Rechtsverfolgung ist erschwert, weil sich Käufer und Verkäufer nicht persönlich kennen. Das Risiko minimierte bereits der Zahlungsdienstleister PayPal, der dem Käufer schnelle Rückzahlung verspricht, wenn sich dieser über die Leistung beschwert. Der Verkäufer muss dann seine Forderung einklagen und sich auf einen Rechtsstreit mit dem unzufriedenen Käufer einlassen. Hierzu hat der VIII. Zivilsenat des BGH bereits mit seinem Urteil vom 22.11.2017, ZR 83/16 Stellung genommen. Mit der hier vorliegenden Entscheidung zum Amazon Marketplace führt der Senat seine Rechtsprechung fort.

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