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RA 10/2020 - Entscheidung des Monats

Bevor Sie diese Entscheidung lesen, müssen Sie zuvor unbedingt das Urteil des BGH vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, bei uns im Juliheft der RA 2020 auf den Seiten 337 ff. dargestellt, gründlich durchgearbeitet haben. Aus Platzgründen verzichten wir hier auf eine erneute Darstellung der Probleme zu § 826 BGB und konzentrieren uns auf die Vorteilsausgleichung sowie § 849 BGB.

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