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RA Digital - 03/2017

Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

Einen Schritt weiter –

Einen Schritt weiter – Wahlstationen im Ausland. Wohin führt Dein Weg? #international #careerhouse Jura Intensiv Sie möchten Abwechslung in Ihre juristische Ausbildung bringen und Erfahrung im internationalen Recht sammeln? Interessierten Referendaren bieten wir an, ihre Wahlstation in einem unserer Büros weltweit zu verbringen. Alles zu Ihren internationalen Möglichkeiten mit Linklaters und spannende Erfahrungsberichte finden Sie unter career.linklaters.de/wahlstation. Linklaters LLP / Nicola von Tschirnhaus Senior Recruitment Manager +49 69 71003 495 recruitment.germany@linklaters.com Inhaltsverzeichnis

RA 03/2017 Editorial EDITORIAL Von armen Schweinen, nervösen Pferden und unfriedlichen Campern Liebe Leserinnen und Leser, das Humangenomprojekt war noch nicht gegründet worden, als ein Polizist aus Bonn mich aufklärte: „Junge,“ sagt er mit fester Stimme, „wenn Du jemals einen beseitigen willst, leg ihn danach auf die Bahngleise, da, wo die Schnellzüge fahren.“ Er trank einen Schluck aus seiner Flasche Sagres. „Bleibt nix von übrig.“ Mit der Hand vollführte er eine Wischbewegung über die Tischplatte zum vollendeten Schwung. „Nix! Glaub mir, ich muss es wegmachen.“ „Was ist mit den Zähnen?“, wendete ich ein. Er lachte. „Ist reine Physik, Junge. Zu viel Energie. Gibt keine Zähne mehr.“ Es existiert keine Statistik, aus der sich ergibt, ob Profi-Killer diesen Weg der Beseitigung des corpus delikti in der Vergangenheit häufig benutzt haben, vielleicht auch, um niemanden auf dumme Gedanken zu bringen. Heute versperrt die genetische Analyse diesen Weg der Spurenbeseitigung. ICE mit Neigetechnik hin oder her: Zur Identifizierung des Opfers und gelegentlich auch des Täters reicht eine Hautschuppe. Bei den Lokführern erzeugen die uns allen aus den Lautsprecheransagen bei Zugverspätung bekannten „Personenunfälle“ häufig posttraumatische Belastungsstörungen (PTB), seien sie durch Fahrlässigkeit bei der Smartphonebenutzung, Leichenbeseitigung oder durch Schienensuizid veranlasst. Manche Bahner sind danach monatelang krank geschrieben. In letzter Zeit wehrten sich Lokführer, indem sie bei Schienensuizid die Erben des Verstorbenen auf Schmerzensgeld wegen der erlittenen PTB verklagten. Bei allem Verständnis für die Lokführer: Die trauernden Hinterbliebenen brauchen alles andere als Schmerzensgeldklagen von Lokführern. Einen abschreckenden Effekt dürfte dies auf Menschen mit Suizidabsichten auch nicht haben. Wie verzweifelt und krank solche Menschen mitunter sind, zeigt Ihnen anschaulich die Entscheidung des BGH auf Seite 122 in dieser Ausgabe der RA. Sie ist besonders examensrelevant, weil sie den aus dem Studium wenig bekannten § 829 BGB beleuchtet. Dem Pressecodex, über solche Fälle nicht zu berichten, folgen die Prüfungsämter sicherlich nicht. Jura Intensiv Erstaunlich oft werden in beiden Examina Fälle gestellt, in denen Pferde die Hauptrolle spielen. Davon kann die RA nicht unberührt bleiben. Mal sind sie „coole Socken“ („Dusty“, RA 2016, 337), mal heimliche, raffinierte Treter (RA 2017, 65), mal morgenmuffelnde Sensibelchen mit Kaltstartproblemen. Weil Pferde im wahrsten Sinne des Wortes Luxustiere sind, werden ihre Verletzungen häufig ein Fall für die Justiz, weil sie im Prozess res natura nur stumme Zeugen sind, prägen die Beweislastfragen einschlägige Assessorexamensklausuren. Unser Fall auf Seite 133 der RA eignet sich hervorragend, zusätzlich angereichert mit einigen ausgedachten ZPO-Problemen, um im 2. Staatsexamen als Z I- Klausur gestellt zu werden. „Familienbürgschaften“ werden sie in der Presse genannt. Wenn Ehegatten Mithaftungserklärungen zur Kreditaufnahme des anderen Ehegatten abgeben, handelt es sich jedoch selten um Bürgschaften, sondern meistens um einen Schuldbeitritt. Zu differenzieren ist, ob es sich um eine echte Mitdarlehensübernahme oder um eine bloße einseitig verpflichtende Mithaftung handelt. Im letzteren Falle kann die Erklärung unter denselben Voraussetzungen wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB nichtig sein wie eine Bürgschaft bei krass finanzieller Überforderung des Bürgen. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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