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RA Digital - 05/2017

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RA 05/2017 Editorial EDITORIAL Nachlässig in eigener Sache Liebe Leserinnen und Leser, „Wer nix wird, wird Wirt, wer gar nix wird, wird Bahnhofswirt. Ist auch das ihm nicht gelungen, macht er in Versicherungen.“ Es lädt zu Spekulationen ein, warum Menschen derart böse Reime über Gastwirte dichten. Vielleicht hatte der unbekannte Poet einmal schlecht gespeist und dann zu allem Überdruss auch noch eine überteuerte Rechnung präsentiert bekommen. Nachvollziehbar ist die Häme nicht, denn was wäre die Welt ohne Gastronomie? Fad, langweilig und arm. Aber man kennt das ja noch von Klassenfahrten. Die, die zu Hause gar nicht oder stets mies verköstigt wurden, beschwerten sich am lautesten über das Essen in der Jugendherberge. Und wer schon einmal bei Hagelschlag und Regen den Zug verpasst hat, prostet dem Bahnhofswirt als Retter in der Not freundlich zu und gibt der Bedienung ein extra dickes Trinkgeld. Böse Worte kennen wir nicht. Versicherungen? Versicherungen sind wie Lebensjahre. Je mehr man von ihnen hat, desto weniger mag man sie. Doch „wer nich ôld ware wöll, mot söck jung ophänge“, wussten schon die Alten. So fügt man sich ins Unvermeidliche und schließt ab, was der Gesetzgeber einem nicht ohnehin aufzwingt: Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Aber woher kommt der Hass auf Versicherungen und ihre Makler, wo sprudelt die Quelle des Flusses namens Aversion? Fragen wir google. Es dauert nicht lange und wir landen auf Patientenseiten, in denen Betroffene berichten, die oder jene Versicherung habe just nicht gezahlt, als der Krebs schon streute und Gevatter Hein mit der Sense in der Hand stumm vor dem Tore harrte. Versicherer beriefen sich gerne auf falsche Angaben des Versicherten in seinem Versicherungsantrag zu Vorerkrankungen und Krankheiten, den man vor langer, langer Zeit ausgefüllt hatte. Spricht man einen beliebigen Versicherungsmakler auf dieses Thema an, erntet man die von Stirnrunzeln begleitete Antwort, das seien nur Gerüchte und wer korrekte Angaben mache, habe nichts zu befürchten. Er/sie, der/die Makler/in habe das persönlich noch nie erlebt. Außerdem sei Versicherungsbetrug leider eine Art Volkssport geworden und der Versicherer müsse sich schützen. Fragt man Ärzte und Rechtsanwälte, welche Betroffene betreuen, ergibt sich ein anderes Bild. Denn wie die lesenswerte Entscheidung des OLG Dresden auf Seite 241 in diesem Heft der RA aufzeigt, trägt am Ende der Kunde die Beweislast für den Inhalt jener entscheidenden Beratungsgespräche mit Maklern und Versicherungsvertretern, die beim Ausfüllen des Versicherungsantrags stattgefunden haben. Am Ende kann es sein, dass der Kunde wegen eigener Unsorgfalt oder eines Fehlers des Maklers jahrelang Prämien gezahlt hat und am Ende trotzdem ohne Versicherungsschutz steht. Jura Intensiv Seltsamerweise scheinen Reisende im Vergleich zu Versicherten besser vor ihren eigenen Nachlässigkeiten geschützt zu sein, obwohl der Streit um den Ärger im Urlaub im Vergleich zur o.g. Versicherungsproblematik oft lächerlich ist und es um viel weniger Geld geht. Nicht wenige Reisemängel landen vor Gericht, weil der Traumurlaub zum Albtraum wurde. Man stelle sich vor, eine Kakerlakenband spielt zur Begrüßung im Hotelzimmer „La Cucaracha“ auf dem Bettpfosten, aus dem Spülstein müffeln chlorierte Kohlenwasserstoffe, des Nachts wummert die Bassbox aus der benachbarten Disco, auf dem Weg zum Strand (Dogshit-Allee mit offener Kanalisation, totes, verwestes Getier im verdörrten Gras) winken die Piloten freundlich aus der Kanzel beim Landeanflug und unter dem Büffet liegen hilflose Skandinavier in unfreiwillig frivoler Lage, weil sie den Alkohol © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

Editorial RA 05/2017 nicht gewohnt sind. Die §§ 651a ff. BGB kennen zur Linderung des Ärgers eine Menge Rechte des Reisenden, Minderung und sogar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Sie stehen ihm aber nur zu, wenn er den Mangel rechtzeitig vor Ort dem Reiseveranstalter angezeigt hat. Dies vergessen Reisende gelegentlich, weshalb dem Ärger im Urlaub der Ärger beim Rechtsanwalt folgt, der den Frustrierten das Versäumnis mühsam erklärt. Einen überraschenden Ausweg aus diesem durch eigene Nachlässigkeit erzeugten Dilemma zeigt der BGH in der Entscheidung auf Seite 225 in diesem Heft. Noch einmal Volkswagen. Über Fragen zur Sachmängelhaftung des Verkäufers haben wir im Novemberheft der RA 2016 auf Seite 565, über die Möglichkeit den Hersteller mit § 826 BGB anzugreifen im Aprilheft der RA 2017 auf Seite 169 berichtet. Ob der Rechtsanwalt allerdings den richtigen Riecher hatte, als er die Anfechtung des Kaufvertrages mit dem Vertragshändler wegen arglistiger Täuschung erklärte, lesen Sie zur Abrundung der Problematik auf Seite 238 in dieser Ausgabe der RA. Fahren Sie auch so gerne mit dem Fahrrad in die Stadt? In manchen Städten bleibt einem nach der bewussten Vertreibung des Autos nichts anderes übrig. Gut, dass Fahrradfahren gesund ist und sowohl die Umwelt als auch den eigenen Geldbeutel schont. Bequem parken wir den Drahtesel mitten in der Fußgängerzone, kaufen geschwind ein, schwingen uns in den Sattel und reiten nach Buffallo! Es sei denn, ein Geschäftsinhaber fühlt sich gestört und behauptet, das Parken des Velo vor seinem Geschäft sei eine straßenrechtliche Sondernutzung. Ob und wann dies zutrifft, erfahren Sie auf Seite 261 in dieser Ausgabe der RA. Rechtsanwalt Oliver Soltner Franchisenehmer von Jura Intensiv Frankfurt, Gießen, Heidelberg, Mainz, Mannheim, Marburg und Saarbrücken Jura Intensiv Verlags UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rathausplatz 22, 46562 Voerde, 02855/96171-80; 02855/96171-82 http://www.verlag.jura-intensiv.de - verlag@jura-intensiv.de Rechtsanwalt Oliver Soltner (V.i.S.d.P.) Theresa Bauerdick & Richterin am Amtsgericht Dr. Katharina Henzler (Zivilrecht) Assessor Dr. Dirk Schweinberger (Nebengebiete) Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues (Öffentliches Recht) Rechtsanwalt Uwe Schumacher (Strafrecht) Ines Hickl Jura Intensiv Printausgabe: 6,50 Euro/Heft. 12 Hefte pro Jahr. Ermäßigungen für Abonnenten. Digitalausgabe: 5,99 Euro/Heft. Die RA steht externer Werbung offen. Mediadaten sind unter verlag@jura-intensiv.de erhältlich. Inhaltsverzeichnis © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

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