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RA Digital - 07/2018

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

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RA 07/2018 Editorial EDITORIAL Rosinenpicken Liebe Leserinnen und Leser, wie soll man einem Nichtjuristen die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 V GG“ erklären? Eigentlich geht das nur literarisch. „Papa“, fragt der junge Assessor, „ich stehe zwischen zwei Angeboten. Ich habe das Assessment- Center mit Erfolg überstanden und kann sofort im Öffentlichen Dienst anfangen. In drei Jahren könnte ich verbeamtet werden. Gestern hat mir die Firma, in der ich während des Studiums immer gearbeitet habe, ein sehr großzügiges Angebot gemacht. Jetzt muss ich mich entscheiden. Du warst doch beim Staat. Was kannst Du mir dazu sagen?“ „Mein lieber Junge. Der Staat gibt Dir einen Mantel, der wärmt. Aber er ist kurz.“ Damit ist eigentlich alles gesagt. Wer sich für den Staatsdienst entscheidet, wählt lebenslange Sicherheit unter Verzicht auf leistungsgerechte Bezahlung und leistungsgerechte Beförderung. Wer Beamter wird, kann zwar nicht gekündigt werden, trifft aber zugleich seine Wahl gegen die Aussicht auf schicke Büros, beeindruckende Dienstwagen und internationale Karrieren mit Jahresgehältern von über 250.000 € zuzüglich Bonus. Mit zunehmendem Alter wird der Mantel enger und drückt auf Herz, Leber und Magen. Das betrifft nicht allein die wirtschaftliche Seite – andere dürfen entscheiden und gestalten, Beamte gehen den Dienstweg von der Ernennung bis zur Beerdigung. Die eigene Leistung wird mit einer kalten Beurteilung weggenickt, befördert jedoch wird die Kollegin aus dem Nachbarzimmer, weil sie sowohl den richtigen Chromosomensatz (hier zählt dann doch das biologische Geschlecht) als auch das richtige Parteibuch hat. Das führt nicht selten zur inneren Emigration und Auswirkungen auf Gesundheit und Leistung. Ein Beamtenleben lang müssen die treuen Staatsdiener einerseits Hohn und Spott und andererseits als Kritik getarnte Neidattacken ertragen. Es gibt hunderte Witze über Staatsdiener. Der kürzeste lautet: „Geht ein Beamter zur Arbeit“. Etwas länger: „Treffen sich zwei Beamte auf dem Flur. Fragt der eine: „Kannst Du auch nicht schlafen?“ Solche Pauschalisierungen, die wahrscheinlich auf Erfahrungen mit ebensolchen Staatsdienern beruhen, die sich bereits innerlich verabschiedet haben, sind nicht nur ungerecht, sondern auch schädlich. Wie mögen sich Polizisten bei solchen Witzen fühlen, die hunderte Überstunden mit sich herumschleppen und für Versäumnisse der Politik nicht nur im übertragenen Sinne den Kopf hinhalten? Wie kommt es bei denen an, die nicht ständig krankfeiern, sondern pflichtbewusst und kompetent arbeiten? Politiker, die genau wissen, dass sich sowieso nichts ändert, beginnen regelmäßig vor Wahlen Neiddebatten, bei denen auf die üppigen Pensionen und die Beihilfe hingewiesen wird, mittels derer sich günstige Tarife zur privaten Krankenversicherung erlangen lassen. Dass die Pension ein Ausgleich für die schlechte Bezahlung bis zur Pensionierung ist, wird unterschlagen – welcher Nichtjurist weiß schon, dass ein Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei ein Vielfaches eines Richtergehaltes verdient, wer weiß schon, dass ein leistungsbereiter Diplom-Finanzwirt in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zwei- bis dreimal mehr verdient als beim Finanzamt. Und wer Auseinandersetzungen mit der Beihilfe selbst erlebt hat, weiß, dass der angebliche Vorteil bei der Gesundheitsversorgung durch gewisse Nachteile ausgeglichen wird. Jura Intensiv © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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