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RA Digital - 08/2019

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RA 08/2019 Editorial EDITORIAL Jeder ist ein Künstler Liebe Leserinnen und Leser, mit wenigen anderen Themen konnte man die Generation meiner Eltern und Großeltern so auf die Palme bringen wie mit der Kunst des Joseph Beuys. Und das traf nicht nur auf Deutsche zu. Unvergesslich ist mir ein Besuch in Liverpool an einem eigentlich milden Tag Anfang der 90er Jahre. Im Himmel über der irischen See musste eine große Blase geplatzt sein, denn von jetzt auf gleich stand ich in einer Säule aus Wasser. So etwas hatte ich in Deutschland noch nie erlebt. Was jetzt? Ich erspähte Umrisse eines Gebäudes und flüchtete hinein. Willkommen in der Tate Liverpool. In einer Retrospektive des weltbekannten Düsseldorfer Künstlers wurde ich langsam wieder trocken. Ein riesiger Raum erklärte die Beuys-Obsession für Fett und Filz. Obwohl ich keinen Ton gesagt hatte und auch nicht anders gekleidet war als der Rest der Besucher (feste Schuhe, nasse dunkle Hose, Hemd, nasser Pullover) sprach mich ein rotgesichtiger Engländer sichtlich erregt an. Er halte ohnehin nicht viel von Deutschen, aber wie könne man so blöd sein, auf so was reinzufallen. „Bollocks!“ Beuys hat nicht nur mit seinem Werk intellektuelle Auseinandersetzungen gefördert und viele Diskussionen über die ewige Frage gestiftet, was eigentlich Kunst sei und was nicht, sondern auch mit seinen radikalen Ansichten hierzu, die er kompromisslos vertrat. Ich mochte ihn vor allem deshalb, weil er dem Geistesriesen Johannes Rau bis zur Erschöpfung die Stirn geboten hatte. Nachdem er angekündigt hatte, bei ihm an der Düsseldorfer Kunstakademie dürfe jeder studieren, denn jeder sei ein Künstler, entzog ihm Rau die Lehrbefugnis. Danach ging er vermutlich ungerührt Skat kloppen. Beuys musste aber, wie man rückblickend weiß, Wissenschaftsminister und englische Kunstkritiker weniger fürchten als die tatsächliche Rezeption seiner Werke durch die Liga der vereinigten Putzfrauen. Im Unterschied zu Freizeit-Kritikern und Kunstvereins-Mitgliedern könnten Sie, liebe Leserinnen und Leser der RA, schon bald beruflich gezwungen sein, darüber zu entscheiden, was Kunst ist und was nicht, zumindest dann, wenn Sie sich für die Richterlaufbahn entscheiden. Die Fußgängerzonen haben sich in den letzten Jahren mit, man muss es so hart sagen, Bettlern aller Art gefüllt. Zu den klassischen Handaufhaltern und Elendsfiguren gesellten sich als Punks verkleidete Straßenkinder mit mindestens zwei Hunden pro Mensch, Musikanten jeder Qualitätsstufe, Hütchenspieler, schwebende Flaschengeister, Trommler mit Pferdeköpfen, panflötende Indios mit lustigen Ponchos über echten Evo-Morales-Pullovern aus handgemähter Lamawolle, die in mehreren Städten gleichzeitig auftreten können, uns diesen Trick aber ums Verrecken nicht verraten wollen. Warum sollte dann kein Platz für einen Tarot-Kartenleger sein? Jura Intensiv Die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtiger Sondernutzung und zulässigem Gemeingebrauch war im Straßenrecht noch nie einfach. Schwierig wird es, wenn Gemeinden per Allgemeinverfügung die Straßenkunst von der Erlaubnispflicht ausnehmen. So mancher Lebenskünstler gedenkt des seligen Joseph mit dem berühmten Hut, besorgt sich einen solchen, kleidet sich mit einem mächtigen schwarzen Umhang zur geheimnisumwitterten Kunstfigur, stellt ein Tischchen mit zwei Stühlchen auf und behauptet mit fester Stimme, das Kartenlegen sei weder Betteln noch „Lebensberatung“, sondern die reinste Kunst. Wie der VGH Mannheim den Fall beurteilt hat, erfahren Sie auf Seite 424 in dieser Ausgabe der RA. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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