Aufrufe
vor 4 Jahren

RA Digital - 10/2019

  • Text
  • Strafrecht
  • Angeklagten
  • Stgb
  • Anspruch
  • Recht
  • Verlags
  • Inhaltsverzeichnis
  • Urteil
  • Jura
  • Intensiv
Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

Great change is here.

Great change is here. Der Linklaters Praxisworkshop zum Unternehmenskauf WORKSHOP M&Aking-of the Deal. Jura Intensiv Wollten Sie schon immer einmal einen Blick hinter die Kulissen eines großen Private M&A-Deals wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Linde und Praxair Megamerger werfen? Gemeinsam mit unseren Münchner M&A-Anwälten betreten Sie die juristische Bühne und werden zum Hauptakteur in einer großen Unternehmenstransaktion. Im Rahmen unseres Corporate/M&A-Workshops „M&Aking-of the Deal“ am 15. November 2019 in München werden Sie zum M&A-Experten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die unterschiedlichen Phasen eines Unternehmenskaufes. Gewinnen Sie wertvolles Hintergrundwissen und gestalten Sie dabei alle entscheidenden Schritte: von der Due Diligence über die Verhandlungsphase bis hin zum Closing und der erfolgreichen Implementierung. Weitere Informationen finden Sie unter career.linklaters.de/ws-corporate Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. Oktober 2019 an recruitment.germany@linklaters.com Linklaters LLP / Janina Willmann Recruitment / +49 69 71003 669 recruitment.germany@linklaters.com Die Veranstaltung richtet sich an fortgeschrittene Studenten der Rechtswissenschaften, Referendare und Berufseinsteiger (m/w/d). Selbstverständlich übernehmen wir Ihre Anreise- und Übernachtungskosten. Inhaltsverzeichnis

RA 10/2019 Editorial EDITORIAL Von faulen Ausreden und richterlichem Ungehorsam Liebe Leserinnen und Leser, was macht der Wilderer mit dem Hirsch über der linken Schulter, wenn ihn der Förster fragt, was er denn da habe? Er schaut nach links und fällt vor Schrecken in Ohnmacht. „Ich habe es einfach nicht bemerkt, Herr Oberforstrat, ich verstehe nicht wie der da rauf gekommen ist.“ Menschen mit Lebenserfahrung wussten es schon immer: Zur Not hilft die Dorftrottel-Nummer aus allerschlimmsten Lebenslagen. Würden Sie einem Beklagten glauben, der nach allen vorliegenden Daten mit seinem Smartphone über eBay für 20.000 Euro einen gebrauchten Rolls Royce gekauft hat, aber vor Gericht behauptet, das habe nicht er veranlasst, sondern es sei sein Smartphone gewesen, autonom, ohne menschlichen Einfluss? Danke, ich auch nicht. Wie das AG Aschaffenburg den Fall beurteilt hat, lesen Sie auf Seite 505 in dieser Ausgabe der RA. Ob der VII. Senat des BGH geahnt hat, was für eine Lawine er lostritt, als er uns mit seinem Urteil beglückte? Die Entscheidung vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 hatten wir in der August- Ausgabe der RA 2018 auf Seite 401 dargestellt. Zur Erinnerung: Der Senat verweigerte einem Bauherrn, der einen Mangel nicht hatte beseitigen lassen, sondern stattdessen im Wege des kleinen Schadensersatzes das nötige Geld zur Beseitigung forderte, das Recht, fiktive Mängelbeseitigungskosten geltend zu machen. Er sah die Gefahr einer „Überkompensation“, die so im Privatrecht nicht vorgesehen sei. Stattdessen sprach es nur den mangelbedingten Minderwert zu. Ironischerweise wollte der für das Werkvertrags- und Bauvertragsrecht zuständige Senat seine Argumentation nur auf ebendiese Rechtsmaterie bezogen wissen. Musste man zugleich BGH-Richter und Hellseher sein, um erahnen zu können, was folgen musste? Das Allgemeine Schadensrecht mit seinen Paragraphen und Regeln ist Teil des Allgemeinen Schuldrechts. Dieses ist wie ein Acker, auf dem je nach Fruchtfolge Weizen, Mais, Kartoffeln und Gerste wachsen (über Unkraut wollen wir schweigen). Wer dort mit Schnüren Grenzen zieht, kann in fröhlicher Unbekümmertheit dreimal laut rufen: „Die Schnur gilt nur für den Weizen!“ Vergeblich, denn Pflanzen haben keine Ohren. Vom Boden, der den Mensch ernährt zum Gerichtssaal, der Juristen nährt: Natürlich liegen keine zwei Jahre später kontroverse OLG-Urteile vor, die offen ausdiskutieren, ob die für den Werkvertrag aufgestellten Regeln auch für den Kaufvertrag gelten. So sieht das OLG Frankfurt im Urteil vom 21.01.2019, 29 U 183/17 die Gefahr einer Überkompensation des Geschädigten im Falle der Erstattung fiktiver Mängelbeseitigungskosten auch im Kaufrecht. Hingegen weist das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 05.06.2018, 1 U 127/17 auf einen Strukturunterschied hin: Im Kaufrecht fehle eine dem § 637 III BGB entsprechende Regelung, weshalb fiktive Mängelbeseitigungskosten gewährt werden dürften. Jura Intensiv Noch weiter als das OLG Frankfurt geht man am LG Darmstadt. Die 23. Zivilkammer zeigt offene Rauflust und widerspricht der vom VII. Senat vorgeschlagenen Beschränkung der Anwendung der neuen Rechtsprechung auf den kleinen Schadensersatz im Baurecht bereits in seinen Leitsätzen und fordert die Ausweitung der Grundsätze auf das gesamte Schadensrecht (Urteil vom 05.09.2018, 23 O 386/17). © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

RA - Digital

Rspr. des Monats