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RA Digital - 12/2016

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RA 12/2016 Editorial EDITORIAL Die Zeit allein heilt keine Wunden Liebe Leserinnen und Leser, jede Rechtsordnung strebt einen angemessenen Ausgleich zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit an. Je abscheulicher das Verbrechen, je intensiver der Eingriff in die Rechte der Opfer, desto lauter schallt der Ruf nach Strafe, Unterlassen, Naturalrestitution oder Schmerzensgeld. Im Zivilrecht eröffnen Prozessarten, Klagearten, Gestaltungsrechte und zahlreiche differenzierte Anspruchsgrundlagen den Weg zur Gerechtigkeit, gleichzeitig begrenzen sowohl die Verjährung der Ansprüche, als auch die Befristung der Möglichkeit, ein Gestaltungsrecht auszuüben und nicht zuletzt die Präklusion im Zivilprozess ihre Herstellung. Irgendwann soll Streit um Vergangenes ruhen und Frieden herrschen. Wie stellt man überhaupt Gerechtigkeit her? Opfer wünschen sich zunächst Aufklärung der Tat. Täter sollen gestehen oder der Tat überführt, die Öffentlichkeit über erlittenes Unrecht informiert werden. Ferner wünschen Opfer einen fairen Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden. Bestohlene wollen ihr Eigentum, Beschimpfte ihre Ehre, von Stalkern Verfolgte ihr angstfreies Leben zurück, Unfallopfer mitunter Kostenerstattung für Zahnimplantate, welche die Krankenkasse nicht zahlen will (RA 2016, 344). Im Kleinen klappt das mehr oder weniger gut, es ist Alltag an den Gerichten. Doch es scheint Grenzen zu geben. Massenhaft begangene Verbrechen bleiben oft ungesühnt. Wer aktuell Opfer eines Wohnungseinbruchs wird, hat äußerst geringe Chancen, das entwendete Eigentum wiederzuerlangen, denn die Täter werden in der Regel nicht gefasst, geschweige denn verurteilt. Zur Bekämpfung des Problems entwickelt der Staat schöpferische Methoden bei der Erstellung der Kriminalstatistik. Jüngst berichtete die Augsburger Allgemeine Zeitung über die von der Polizeikriminalstatistik erheblich abweichenden Aufklärungsquoten bei Wohnungseinbrüchen in Großstädten, welche das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter Leitung des aus den Medien bekannten Christian Pfeiffer ermittelt hatte. Nach Pfeiffers Methode lag die Aufklärungsquote mit 2,6 % deutlich unter den Zahlen in der offiziellen Statistik. Die Zeitung berichtete, dass in der Polizeikriminalstatistik ein Fall bereits dann als aufklärt gilt, wenn die Polizei einen Täter namentlich nennen kann, auch wenn gegen ihn keine Beweise existieren und eine Anklage deshalb nie erfolgen wird. Ist das bereits Kapitulation, gar Staatsversagen? Zumindest löst der Staat sein Versprechen nicht ein, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Jura Intensiv Bei monströsen Verbrechen wie Völkermord, Vertreibung und Landnahme bedarf es großer Anstrengungen zur Herstellung von Gerechtigkeit. Aufgrund der massenhaften Tötungen war die Justiz Ruandas überfordert, den Völkermord von 1994 aufzuklären. Man übertrug diese Aufgabe den traditionellen „Gacaca-Gerichten“, die hierfür ein gutes Jahrzehnt benötigten und aufgrund fehlender Rechtsstaatlichkeit umstrittene Ergebnisse hervorbrachten. Immerhin hat Ruanda sich mit seinen bescheidenen Mitteln einer nahezu unlösbaren Aufgabe gestellt. Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Einzelfallgerechtigkeit ist die Zeit. Liegen die Verbrechen weit zurück, ist eine juristische Aufarbeitung unmöglich. Man erinnert sich dunkel an den Nachfahren der amerikanischen Ureinwohner, der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts mit einem Kanu in Spanien anlandete, eine Fahne aufstellte und proklamierte, Spanien sei nun erobert und gehöre seinem Stamm. Alle verstanden die Anspielung auf Kolumbus und Hernán Cortés, alle konnten das Anliegen gut nachvollziehen. Dass die Medien eher belustigt, als betroffen berichteten, lag wohl daran, dass die durch Gewalt und eingeschleppte Krankheiten verursachte Tötung von 15 Millionen Menschen schon über 450 Jahre zurücklag und das geraubte Gold längst eingeschmolzen worden war und seitdem in neu verarbeiteter Form weltweit zirkuliert. Inhaltsverzeichnis

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