Eine neue Runde im Examensdauerbrenner „Äußerungen von Hoheitsträgern“. Diesmal geht es um die Doppelrolle eines Oberbürgermeister (einerseits Vorsitzender des Gemeinderats und andererseits gewähltes Ratsmitglied) und die Konsequenzen, die das für die rechtliche Zulässigkeit seiner Äußerungen hat.
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