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RA 03/2020 - Entscheidung des Monats

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Es ist wie so oft: was dem Juristen ein Aufhorchen wert ist, interessiert die breite Öffentlichkeit kaum oder gar nicht. Das zeigt sich exemplarisch an der Entscheidung des BVerwG zur Indizierung des Albums „Sonny Black“ des Rappers Bushido. Legten die Medienberichte ihr Augenmerk auf die vulgären, frauenfeindlichen und homophoben Liedtexte, ist für den Juristen vor allem interessant, dass das Gericht seine Rechtsprechung zum Beurteilungsspielraum teilweise geändert hat. Daher beschränkt sich die nachfolgende Darstellung des Urteils auch auf diese examensrelevante Rechtsprechungsänderung.

RA 03/2020 - Entscheidung des

03/2020 ENTSCHEIDUNGDESMONATS ÖFFENTLICHESRECHT Beurteilungsspielraum –Änderungder Rechtsprechung

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