Aufrufe
vor 5 Monaten

RA 03/2025 - Entscheidung des Monats

  • Text
  • Anerkenntnis
  • Anspruch
  • Sprachnachricht
  • Behandlung
  • Deklaratorisches
  • Schrauben
  • Zivilrecht
  • Weiterentwicklung
  • Hundes
  • Leid
Es gehört zum Spiel der Rechtsanwälte, harmlose Äußerungen der Gegenseite als „Anerkenntnis“ zu bezeichnen. Hiermit soll zum einen der eigene Mandant davon überzeugt werden, dass er einen echten Kämpfer beauftragt hat, zum anderen soll der Gegner verunsichert werden. Dieser könnte sogar auf die Idee kommen, dass der eigene Prozessbevollmächtigte fehlerhaft arbeitet. Das konstitutive Anerkenntnis schafft gem. § 781 BGB einen eigenständigen Schuldgrund, der neben das eigentliche Schuldverhältnis tritt, das deklaratorische führt zum Einredeverzicht. Beide Anerkenntnisse erfordern einen deutlich hervortretenden Rechtsbindungswillen. Kann eine aus Menschlichkeit übermittelte, das Bedauern ausdrückende Sprachnachricht ein solches Anerkenntnis sein?

RA 03/2025 - Entscheidung des

03/2025ENTSCHEIDUNGDESMONATSZIVILRECHTAnerkenntnisdurchSprachnachricht

RA - Digital

Rspr. des Monats