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RA 04/2020 - Entscheidung des Monats

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Von der Möglichkeit, gemeinschaftliche Testamente gem. §§ 2267, 2247 BGB eigenhändig zu errichten, machen Laien regen Gebrauch, teilweise mit kuriosen Ergebnissen. Hier wurde die überlebende Ehefrau nicht Alleinerbin, sondern Vorerbin.

RA 04/2020 - Entscheidung des

04/2020 ENTSCHEIDUNGDESMONATS ZIVILRECHT AuslegungeinesgemeinschaftlichenTestamentes

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