Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist mit massiven Eingriffen in die Freiheitsgrundrechte verbunden. Es überrascht daher nicht, dass über die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte eine Flut an Eilanträge hereinbricht.
Aus der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen sticht der nachfolgend dargestellte Beschluss des VGH München hervor, weil er sich nicht auf eine bloße Folgenabwägung beschränkt, sondern die grundrechtsbeschränkenden Vorschriften einer genaueren rechtlichen Prüfung unterzieht.
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