Formalien haben immer (k)eine Bedeutung, heißt es in den berühmten sieben Säulen des Verwaltungshandelns. Im Zivil- und Zivilprozess gehören die Formstrenge und ihre Ausnahmen zu den Gebieten, die man nicht nur verstehen, sondern auch durch Falltraining einüben muss, denn oftmals führen Formvorschriften in einem Examensfall eine überraschende Wendung herbei. Zum Verständnis des vorliegenden Urteils darf der Begriff des Treuhandverhältnisses nicht unbekannt sein.
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