Zwischen den Urteilen einzelner Zivilkammern der Landgerichte gibt es große Unterschiede, was den Umfang und die Tiefe der rechtlichen Ausführungen in den Entscheidungsgründen angeht. § 313 III ZPO lässt den Spruchkörpern und den in ihnen tätigen Richtern und Richterinnen einen gewissen Spielraum.
Über das Online-Casino aus Malta, das mit einem deutschsprachigen Auftritt im Internet um Kunden aus Deutschland wirbt, urteilte bereits das LG Köln in RA 12/2021, 630 ff. Zur Vorbereitung auf die Lektüre des hier besprochenen Falles empfiehlt sich ein Blick in die o.g. Entscheidung. Das vorliegende Urteil rechtfertigt seine Aufnahme in die RA durch die klar abweichende und sehr ausführlich begründete Meinung zur Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB.
Es wird nicht mehr lange dauern, bis ein OLG über diese Rechtsfragen entscheidet, die mehr Menschen zu betreffen scheinen, als man vermutet.
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