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RA 05/2023 - Entscheidung des Monats

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Ist die Widerrufsinformation bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, der zur Finanzierung eines Kaufvertrages dient, fehlerhaft, besteht wegen der Regelung des § 356 III 3 BGB ein ewiges Widerrufsrecht. Je später der Widerruf erfolgt, desto aufwändiger fällt die Rückabwicklung aus.

RA 05/2023 - Entscheidung des

05/2023 ENTSCHEIDUNGDESMONATS ZIVILRECHT Widerufeinesmiteinem Fahrzeugkaufvertrag verbundenenVerbraucherdarlehensvertrags

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