Das BVerfG beleuchtet in seinem sehr umfangreichen Urteil die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland. Die nachfolgende Darstellung der Entscheidung beschränkt sich auf die – vom BVerfG erstmals beantwortete – examensrelevante Kernfrage, ob die deutsche Staatsgewalt auch bei einem Handeln gegenüber Ausländern im Ausland an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist.
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