Aufrufe
vor 4 Jahren

RA 08/2019 - Entscheidung des Monats

  • Text
  • Privatdetektiv
  • Karteikarten
  • Arbeitsgericht
  • Strafrecht
  • Nebengebiete
  • Jura
  • Intensiv
  • Arbeitgeber
  • Beklagte
  • Versetzung
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) am 25. Mai 2018 wird oft übersehen, dass Datenverarbeitung nicht rechtswidrig ist, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die vorliegende Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz erklärt den Einsatz von Privatdetektiven nach dem BDSG-alt für rechtmäßig und bietet Anlass zur Prüfung der Voraussetzungen nach neuem Datenschutzrecht.

RA 08/2019 - Entscheidung des

08/2019 ENTSCHEIDUNGDESMONATS NEBENGEBIETE DSGVO-konformeBeauftragungeines Privatdetektivs

RA - Digital

Rspr. des Monats