Der BGH kommt im vorliegenden Beschluss zu dem Ergebnis, dass die Garantenstellung aus Ingerenz beim unechten Unterlassungsdelikt ein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 I StGB darstellt.
RA 08/2021 - Entscheidung des
WISSEN was geprüftwird Für Studierende & Referendare • JURA j1 INTENSIV 08/2021 Rechtsprechungs-Auswertung
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