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RA 08/2025 - Entscheidung des Monats

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  • Urkunde
  • Stgb
  • Aussteller
  • Strafrecht
  • Rechtsverkehr
  • Bundesrepublik
  • Deutschland
  • Amtlichen
  • Strafbar
  • Unechte
Der Angeklagte, der die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, hatte sich mit einer „Identitätskarte Königreich Deutschland“ ausgewiesen. Das BayObLG prüft, ob dies eine Urkundenfälschung gem. § 267 I 3. Fall StGB darstellt.

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