Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, weil es wichtige Fragen des Staatsorganisationsrechts beantwortet: Darf der Vorsitzende eines Ausschusses des Deutschen Bundestages abberufen werden und dürfen einer Fraktion die ihr eigentlich zustehenden Ausschussvorsitze per Wahlentscheid verweigert werden?
Follow Us
Facebook
Twitter