Aufrufe
vor 4 Jahren

RA 12/2020 - Entscheidung des Monats

Aufgrund des Umfangs der den Vermieter treffenden Hauptleistungspflicht aus § 535 I 2 BGB geht der Mangelbegriff der §§ 536, 536a BGB viel weiter als in den Vorschriften zur kaufrechtlichen oder werkvertraglichen Mängelgewährleistung. Immissionen wie Baulärm können unter Umständen einen Mietmangel begründen, auch wenn die Ursache außerhalb der vermieteten Liegenschaft liegt.

RA - Digital

Rspr. des Monats