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RA Digital - 02/2017

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RA 02/2017 Editorial EDITORIAL In Beweisnot Liebe Leserinnen und Leser, stellen wir uns eine Alltagsszene vor: Drei Kinder spielen in einem Hinterhof „Hochhalten ohne Torwart“ mit einem Fußball. Ziel ist die Teppichstange vor dem Hof-Fenster einer Erdgeschosswohnung. Latte zwei Pluspunkte, Pfosten ein Pluspunkt, Niete ein Minuspunkt, Fallenlassen zwei Minuspunkte. Genervte Erwachsene, die aus Fenstern rufend die sofortige Verlegung des Treibens auf den nahe gelegenen Bolzplatz anmahnen, werden überhört. Man hat Wichtigeres zu tun. Plötzlich ein Klirren. Der Ball ist weg. Von seinem aktuellen Aufenthaltsort zeugen die Glassplitter aus dem zerborstenen Fenster jener hinter dem Ziel gelegenen Erdgeschosswohnung, in der die Rentnerin Erna B. im Herbst ihres Lebens auf den baldigen Winter wartet. „Wer war das? Wer hat geschossen?“ Schweigen und unschuldiges Dreinschauen. Opa Jankowitz aus dem dritten Stock, nicht mehr ganz neu aber immer auf dem neuesten Stand, hat mit seinem Smartphone das Match gefilmt, natürlich in HD. Man sieht, wer dabei war, jedoch nicht wer zuletzt schoss. „Ich war es nicht!“ „Ich auch nicht!“ „Ich sowieso nicht!“ „Und ich geh heim!“ „Warte, ich komm mit!“ Auch Nicht-Juristen würden Erna nun in übler Beweisnot sehen. Weil der Ehrliche der Dumme ist, will es am Ende keiner gewesen sein. Die Fortgeschrittenen unter Ihnen werden sofort an § 830 I 2 BGB gedacht haben. Die Rechtsnorm soll Opfern von Rechtsgutsverletzungen aus schwieriger Beweislage helfen, wenn sich potentielle Verursacher erst nach dem Malheur geschickt die Bälle zuwerfen. Sowohl ihr Tatbestand, als auch ihre Rechtsfolge weisen knifflige Probleme auf, weshalb sie ein nicht unbeliebtes Examensthema ist. Anfänger bekommen einen Eindruck von den Abgrenzungsproblemen, wenn sie die ausführliche Begründung des Schleswig-Holsteinischen OLG auf Seite 65 in diesem Heft lesen. Die nicht alltägliche Anwendung des § 830 I BGB auf die Tierhalterhaftung macht die Entscheidung zum Examenskandidaten. Sicher ist nur, dass alle im Fall „mitspielenden“ Pferde ebenfalls sehr unschuldig geschaut haben dürften. Jura Intensiv Ein inoffizielles Naturgesetz besagt: Der Zigarettenqualm zieht immer zum Nichtraucher. Die Belästigung durch Zigarettenrauch jener Nachbarn, die aus Rücksicht auf den eigenen Nachwuchs das Rauchen in der Wohnung unterlassen und deshalb zur Suchtbefriedigung den Balkon oder die Terrasse aufsuchen, ist vielen Menschen aus leidiger Erfahrung bekannt. Besonders apart ist der Geruch, wenn eine nicht unbeträchtliche Menge THC-haltiger Stoffe dem Tabak beigemengt wurde. Man stelle sich vor: Sie sitzen seit Stunden und lernen fleißig vertieftes Kommunalrecht, der notorische Nachbar kifft unter freiem Himmel, die Hanfschwaden dringen durch das geöffnete Fenster ein und umwabern ihren Schreibtisch. Na danke auch, wann war noch mal der Prüfungstermin? Ob ein Kiffer die aufgebrochene Tür bezahlen muss, wenn er unangemeldeten, gleichwohl massiv invasiven Besuch der Staatsmacht erhält, erfahren Sie auf Seite 57 in dieser Ausgabe der RA. Die Kausalitätsprüfung des BGH erstaunt zunächst, ist aber angesichts der Faktenlage gut nachvollziehbar, auch wenn unser Mitgefühl dem Vermieter gilt, jetzt den Ärger mit der zerstörten Tür am Hals hat. Der aus den Medien bekannte Fall eignet sich ebenfalls sehr gut, um Ihnen in abgewandelter Form als Klausuraufgabe gestellt zu werden - ein klarer Examenstipp. 30 Prozent aller KfZ-Tachometer werden nach Schätzungen der Polizei manipuliert, um durch das Schummeln mit der Laufleistung beim Verkauf einen höheren Preis zu erzielen, denn je höher die Laufleistung auf dem Wegstreckenmesser angegeben wird, desto geringer fällt der Preis für den © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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