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RA Digital - 02/2020

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

DISPUTE RESOLUTION

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RA 02/2020 Editorial EDITORIAL Einen Doofen suchen Liebe Leserinnen und Leser, Informationsdefizite sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Diese in eine griffige Formel gegossene ständige Rechtsprechung des BGH kann man in allen Lebenslagen nutzen, etwa als Antwort auf die misstrauische Frage der Herzdame: „Wo warst Du gestern Abend?“ Dann ist sofort Stimmung in der Bude. Überhaupt sind Sinnsprüche keineswegs ausgestorben, vor allem wenn sie wahr sind. Was trifft, trifft auch zu. Einen mir gut bekannten Ingenieur, der entscheidende Beiträge zur Fortentwicklung der bekannten Küchenmaschine aus Wuppertal geleistet hat, konnte ich jahrelang mit dem Spruch ärgern, der Thermomix sei die sozialdemokratische Antwort auf Esskultur. Voll Wuppertal! Da ging er sofort steil. Was in den 70ern „Malen nach Zahlen“ war, sind heute Thermomix, Alexa und Siri. Du sagst dem Roboter, worauf du Appetit hast, er sagt dir, was du tun sollst, einfach, in kleinen Schritten, nie überfordernd, gerade so, als wärst du ziemlich doof. „Alexa, spiel Jazz-Musik“, düdeldüdeldüdel. Überraschungen, Ausprobieren und Fehlschläge ertragen sind analog und damit aus der Zeit gefallen. Perfekte Langeweile geht nur digital. Willkommen im 21. Jahrhundert. Dass es Vorteile fürs Leben bringen kann, angebrannte Töpfe schruppen zu müssen, den Weg in einer fremden Stadt ohne Smartphone durch eigenes Nachdenken zu finden, nachdem man sich verlaufen hat oder dass es keine Zeitverschwendung ist, sich durch einen Plattenladen durchzuhören, ist nur dem klar, der Fähigkeiten noch mühsam erlernen und Wissen demütig erwerben musste. Mit Schweiß und Geduld bezahlt man, Entscheidungsfähigkeit und Alltagskompetenz erwirbt man. Einen Doofen für eigene Fehlleistungen zu suchen, auf den man die Schuld für eigene Sorglosigkeiten überwälzen kann, hat ein durch Niederlagen gereifter Mensch nicht nötig. Einen solchen Doofen suchte der Käufer eines Thermomix TM 5, der ihn nach einer Verkaufsveranstaltung (da hätte ich zu gerne Mäuschen gespielt) im Januar 2019 für etwas über 1.300 € erwarb, um dann zwei Monate später von der Ankündigung des noch besseren TM 6 überrascht zu werden. Der TM 5 sei ja ein Auslaufmodell, das hätte man ihm sagen müssen, schnaubte er und begehrte Schadensersatz wegen einer culpa in contrahendo. Ob das Landgericht Wuppertal dem oben zitierten Lehrsatz des BGH gefolgt ist oder der Ansicht des VZBV-Chefs, nach der das Leitbild des mündigen Verbrauchers „Gott sei Dank“ überholt sei, erfahren Sie auf Seite 57. Doch nicht nur Verbraucher suchen manchmal einen Doofen. Bauunternehmer können das auch. Unsere Vorfahren, die über Jahrhunderte Analphabeten waren, lernten die Welt durch überlieferte Sinnsprüche zu verstehen. Ein besonders schöner lautete: „Du sollst das Fell des Bären nicht verteilen, bevor du den Bären erlegt hast.“ Bären sind nämlich ziemlich gute Verstecker. Wenn sie nicht gefunden werden wollen, findet man sie nicht. Erst bringt man den Bären auf, dann zu Fall und erst danach verteilt man die Beute. Alles andere als klug ist es, vorab fünfstellige Beträge in Planungs- und Beratungsleistungen für eine Projektentwicklung zu investieren, bevor man mit dem Eigentümer des Grundstücks ernsthaft über den Preis verhandelt, geschweige denn sich mit ihm auf einen solchen geeinigt hat. Ob das OLG Düsseldorf Gnade vor Recht ergehen ließ und Schadensersatz aus culpa in contrahendo zusprach, lesen Sie auf Seite 60. Sein Auto über einem glühenden Holzkohlegrill parken – da muss man erstmal drauf kommen! Lesen Sie auf Seite 71, ob sich die Betriebsgefahr i. S. d. § 7 I StVG auch dann realisiert, wenn durch den Grill das parkende Auto verbrennt und das Nachbarauto gleich mit. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Jura Intensiv

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