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RA Digital - 02/2022

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RA 02/2022 Editorial EDITORIAL House of Kohl Liebe Leserinnen und Leser, mit der Person des 2017 verstorbenen Helmut Kohl, dessen Amtszeit vor Ihrer Geburt lag, wird es Ihnen ähnlich gehen wie mir mit Konrad Adenauer, der vor meiner Geburt verstarb, dessen Wirken mir folglich nicht aus eigener Anschauung, sondern nur aus politischer und geschichtlicher Literatur bekannt ist. Beiden ist gemeinsam, dass sie sehr lange Bundeskanzler waren, beide getragen von Koalitionsregierungen (Adenauer regierte einmal mit absoluter Mehrheit). Beide waren im Volk beliebter als bei den Journalisten und Intellektuellen. Der zunehmende zeitliche Abstand zu Krieg und Wiederaufbau – dieser war im Jahr 1960 im Prinzip abgeschlossen – bewirkte mit wachsendem Wohlstand und Befriedigung materieller Bedürfnisse einen Wandel in der Wahrnehmung von Spitzenpolitikern. Was man Adenauer noch als Führungsstärke durchgehen ließ, rügte man bei Kohl bereits als Brutalität. Wertete man Adenauers rheinischen Dialekt und seinen notorisch sparsamen Wortschatz in der Nachkriegs- und Wiederaufbauzeit noch als Zeichen von Heimatverbundenheit, versuchten Journalisten und Intellektuelle Helmut Kohl als tumben Provinzler zu markieren. Man rügte, dass er als Bundeskanzler des Exportweltmeisters keine Fremdsprachen beherrschte und mit Staatsgästen in die Sauna ging. Auch sein Aussehen thematisierte die Presse, denn Kohl aß ersichtlich gerne und viel, eine Neigung, die er allerdings mit den meisten Wählern teilte, die ihm die Genussfigur deshalb auch weniger verübelten als es sich die Journalisten erhofft hatten. Mit jedem seiner Wahlsiege wüteten Presse und Rundfunk gehässiger, erst nachdem seiner Regierung schließlich die Kraft ausgegangen, er zuerst gegen Gerhard Schröder die Bundestagswahl verloren hatte und anschließend über die Spendenaffäre gestolpert war, knallten in den Redaktionen die Sektkorken. Ruhe kehrte allerdings nicht ein, wofür der frische Bundeskanzler a.D. auch selbst sorgte. Zusammen mit dem Journalisten Schwan erstellte Kohl seine Memoiren, die unter dem Titel „Erinnerungen“ veröffentlicht wurden. Grundlage waren Gespräche zwischen ihm und Schwan, die im Wohnhaus Kohls in Ludwigshafen geführt und auf 200 Tonbänder aufgezeichnet worden waren. Das Problem: Im persönlichen Gespräch mit dem Schwan soll Kohl angeblich Klartext geredet haben, und zwar in einer, wie es der BGH formuliert, „umgangssprachlichen, drastischen Ausdrucksweise“. Dabei soll nicht nur die gesamte erste und zweite Reihe der deutschen Politik ihr Fett abbekommen haben, sondern auch Kohls langjährige Weggefährten. In den „Erinnerungen“ lassen sich diese Aussagen nicht finden. Nachdem es zum Zerwürfnis zwischen Kohl und Schwan gekommen war, veröffentlichte dieser zusammen mit dem Journalisten Tilman Jens ohne Kohls Autorisierung das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält einige der o.g., im vertraulichen Gespräch angeblich gefallenen drastischen Aussagen. Es würde sich aufgrund seiner Schärfe gut zur Drehbuchvorlage für eine deutsche Ausgabe von „House of Cards“ eignen. Wenig überraschend führte sein Erscheinen zum endgültigen Zerwürfnis zwischen Kohl und dessen langjährigen Weggefährten. In der Folgezeit erstritt Kohl die Herausgabe der Tonbänder – diese Rechtsstreitigkeit war bereits Thema einer Examensklausur – sowie ein erstinstanzliches Urteil, in dem ihm wegen der schwerwiegenden Verletzung seines Persönlichkeitsrechts ein schmerzensgeldähnlicher Ausgleichsanspruch von einer Million Euro zugesprochen wurde. Diese Summe wird, das steht nun fest, niemals an Kohls Witwe, seine Alleinerbin, ausgezahlt werden. Warum? Weil aufgrund der eingelegten Berufung keine Rechtskraft eingetreten und Helmut Kohl vor der Rechtskraft des Urteils verstorben ist. Schmerzensgeldansprüche sind vererblich, schmerzensgeldähnliche Ausgleichsansprüche sind es nach umstrittener Ansicht des BGH wegen der Höchstpersönlichkeit der Genugtuungsfunktion nicht. Einem Toten könne postmortal Jura Intensiv © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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