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RA Digital - 02/2024

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

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RA 02/2024 Editorial EDITORIAL Unabhängig und zuverlässig Liebe Leserinnen und Leser, man sieht es im Straßenbild: Die Menschen werden immer älter – und fitter! 40 ist das neue 30, 50 das neue 40 und das eigentliche Alter beginnt erst ab 80. Dies beruht auf vielen Faktoren. Zum einen hilft der atemberaubende medizinische Fortschritt nicht nur über kleine, sondern über massive gesundheitliche Krisen hinweg. Die Diagnose vieler Erkrankungen war vor 60 Jahren gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Heute retten hochwirksame Medikamente und die zahlreichen neuen Therapien hingegen nicht nur das Leben akut Erkrankter, sondern helfen zusätzlich dabei, die Lebenszeit der Betroffenen gleich um mehrere Jahrzehnte zu verlängern. Zum anderen konsumieren die Babyboomer und die Angehörigen der Generation X deutlich weniger Schadstoffe als die Kriegsgeneration und hält sich zudem körperlich und geistig fit. Drittens führte der Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft. Arbeitsplätze in lebensgefährlichen Berufen (Bergbau, Stahlproduktion) fielen weg, ungefährliche Schreibtischjobs entstanden und diejenigen, die aktuell in der Produktion arbeiten, profitieren von umfassenden Arbeitsschutzmaßnahmen, die vor 100 Jahren noch unvorstellbar waren. Weil es bekanntlich keine Rose ohne Dornen gibt, hat die massiv gewachsene Legion der Hochbetagten auf der anderen Seite mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die vor 100 Jahren ebenfalls unvorstellbar waren. Das eheliche Leben als „dinks“ (double income, no kids) steigerte im Erwerbsleben und im frühen Rentenalter den eigenen Lebensstandard auf Kosten der unverdrossen Kinder in die Welt setzenden und darum finanziell oft darbenden Eltern. Der Lebensstil ermöglichte 3 Urlaube im Jahr und Weltreisen im Luxus-Wohnmobil, führt im 9. Lebensjahrzehnt aber naturgemäß schneller zur Einsamkeit und Hilflosigkeit. Schwubbeldiwup ist man allein, denn Lebenspartner, Freunde und Nachbarn versterben zuweilen vorzeitig, unerwartet und plötzlich. Wer bleibt übrig, um zu helfen? Die Geschwister sind selbst bedürftig und wer auf deren Kinder, also auf die lieben Neffen und Nichten setzt, muss mit allen Schattenseiten der Erbschleicherei leben. Nur Kinder nehmen in der Regel die Strapazen auf sich, welche die Betreuung Hochbetagter mit sich bringt, nur Kinder und Enkel ertragen die Launen, Opfergeschichten (einige werden tatsächlich bestohlen, die meisten glauben es) und spontanen Wutanfälle, die zwischen Pflegestufe 2 und 3 zum Alltag gehören. Jura Intensiv Wer im Alter überwiegend auf professionelle Hilfe angewiesen ist, wird in vielerlei Hinsicht abhängig: Abhängig von Pflege- und Versorgungsleistungen aller Art, abhängig von rechtlich relevanten Diensten (Beihilfeanträge ausfüllen, Behördengänge erledigen, Ärger mit Finanzämtern wegen des Grundsteuerfeststellungsbescheides, weil man ELSTER genauso gut beherrscht, wie die Beamten beim Finanzamt selbst) und nicht zuletzt abhängig von Zuwendung und Freundlichkeit. In dieser Abhängigkeitssituation ist es nahezu normal, dass die Bedürftigen diejenigen mit finanziellen Zuwendungen bedenken wollen, die sich um sie kümmern. Geschenke können Dankbarkeit, Dankbarkeit kann Bindung erzeugen. Es liegt auf der Hand, wie missbrauchsanfällig eine solche Konstellation ist. § 14 HeimG war bereits Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die Rechtsnorm schützt deshalb die Alten und ihre Angehörigen vor der Ausbeutung durch Pflegeeinrichtungen und die dort Beschäftigten. Im Beschluss des OLG Frankfurt, den Sie auf Seite 67 lesen können, befasst sich der erkennende Senat mit der Frage, inwieweit die zu § 14 HeimG entwickelten Grundsätze auf die §§ 32 ff. der Berufsordnung der Ärzte (BO-Ä) übertragbar sind. Stellt es einen Verstoß gegen die ärztliche Unabhängigkeit © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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