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RA Digital - 03/2020

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RA 03/2020 Editorial EDITORIAL Künstlerpech Liebe Leserinnen und Leser, Kunst kommt von Können. Das sehen Scharlatane gerne anders und bemühen sich mit einiger Akribie durch Wortneubildungen ein anderes Kunstverständnis zu erschaffen. Im Bereich subventionierter Kunst haben sie damit durchaus Erfolg, treffen ihre Werke hingegen auf die kritischen Augen und Ohren eines unbefangenen Publikums, ist es schnell vorbei mit dem heiligen Status als Erschaffender. Dilettanten sind nur für den Augenblick unterhaltsam und Langweiler fördern allenfalls den Schlaf. Wenn der Magen knurrt und sich die Löcher in den Socken irgendwann nicht mehr stopfen lassen, ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen. Dass Können nicht nur vom Talent kommt, das wusste schon Goethe. „Was Du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.“ Denn wer als Künstler dauerhaft Erfolg haben will, muss immerzu Neues erschaffen. An das Neue wiederum muss sich das Publikum erst gewöhnen und so beginnt ein jahrelanger Prozess, in dem die Künstler ihr Innerstes nach außen kehren und im Stahlbad der Enttäuschungen und des Leidens gehärtet werden. Die Sängerin Tina Turner stammt aus den Südstaaten der USA und wurde dort zu einer Zeit bekannt, als die Eisenbahnstrecken noch die Wohngebiete Weißer und Schwarzer trennten. Einen Song, der so schwarz klingt wie „Nutbush City Limits“, hätte auch Steve Winwood nicht komponieren können. Diese Authentizität war für sie Segen und Fluch zugleich. Als das vierte Lebensjahrzehnt ablief, verlor die amerikanische Musikindustrie das Interesse an ihr. Zum Weltstar wurde sie dennoch, zwar erst in mittleren Jahren und mit tatkräftiger Hilfe englischer Pop-Produzenten, die ihr Talent als Sängerin mit einem massentauglichen Sound kombinierten, dafür jedoch über Jahrzehnte anhaltend. Nicht nur ihr Talent, sondern vor allem ihre Persönlichkeit als Frau, die einsteckt, aber nie aufgibt, faszinierte das Publikum. Ihr versoffener Ehemann, den sie längst hinter sich gelassen hatte, konnte ihr vor einem Auftritt den Kiefer brechen, aber nicht ihren Willen oder ihren Lebensmut. Der Sound, die Stimme, die Show, die Frisur, die Kleidung wurden Mitte der 80er Jahre unverwechselbar und ließen sie zur Pop-Ikone werden, die in einer Liga mit den Großen der Branche auftrat. Jura Intensiv Nun lebt sie in der Schweiz und könnte ihren Ruhestand genießen, wenn es nicht diese Epigonin gäbe. Jeder Künstler weiß natürlich um die eigene Sterblichkeit, umso mehr strebt er ja nach dem Olymp, um auch posthum nicht vergessen zu werden. Elvis Presley würde sich auf seiner Wolke über all seine Wiedergänger, die man zur Trauung in Las Vegas buchen kann, vermutlich köstlich amüsieren. Anders liegt der Fall, wenn der Star noch lebt und von seinem Publikum noch nicht vergessen wurde. Tina Turner jedenfalls verklagte eine Trittbrettfahrerin, die sich alle Mühe gibt, auf der Bühne genau wie die Künstlerin selbst auszusehen und ebenso zu klingen, es zu unterlassen, den Namen Tina Turner und zum Verwechseln ähnliche Bildnisse so zu benutzen, dass Tina-Turner-Fans auf die Idee kommen könnten, die 80-jährige würde noch einmal auf der Bühne angreifen. Das Urteil des LG Köln auf der Seite 121 in dieser Ausgabe der RA eignet sich prima für eine Examensklausur. Über die Hip-Hop-Kultur des Samplings als erlaubte Form des Diebstahls geistigen Eigentums hatten wir bereits vor einigen Jahren in der Juli-Ausgabe der RA 2017 berichtet. Originell gilt beim Hip-Hop der „Rap“ genannte Sprechgesang. Die einen lieben ihn als Ausdruck einer neuen weltweiten Jugendkultur, die dem erwachsen und damit langweilig gewordenen Rock’n Roll folgte, © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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