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RA Digital - 03/2023

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

WORKSHOP: STÄRKEN

WORKSHOP: STÄRKEN AUSSPIELEN Was Frauen von der Dame im Schach lernen können Jura Intensiv „Ich habe es zweimal gesagt. Niemand hat reagiert. Zwei Minuten später sagt Lennart das Gleiche, und alle sagen: Klasse, Lennart!“ – Welche Frau kennt nicht diese oder ähnliche Situationen? Wir laden Sie am 04. Mai 2023 ein zu einem inspirierenden Workshop von und mit der Gründerin von sheboss, Marion Knaths. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten professionellen Spielregeln und Schachzüge, die den Unterschied machen können. Simple, kleine Techniken können helfen, noch mehr Gehör zu finden und mit Ihren Inhalten und Ihrem Können erfolgreich zu sein. Tauchen Sie gemeinsam mit Frau Knaths und unseren Anwältinnen ein in die Welt von verbalen und nonverbalen Kommunikationstechniken und finden Sie in inspirierenden Impulsvorträgen, Q&A Runden und im Austausch mit unseren Anwältinnen heraus, wie Sie Ihr individuelles Schachspiel verbessern und in der Praxis anwenden können. Den Workshop Tag lassen wir anschließend bei einem Dinner gemeinsam ausklingen. Mehr Informationen finden Sie hier: Bewerben können sich fortgeschrittene Jura-Studentinnen oder BWL-Studentinnen mit Schwerpunkt Steuern, Referendarinnen sowie Berufseinsteigerinnen! Senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19. April 2023 per E-Mail an recruitment.germany@linklaters.com. Linklaters / Recruitment +49 69 71003 495 recruitment.germany@linklaters.com Ihre Anreise- und Übernachtungskosten werden selbstverständlich von uns übernommen. Wir freuen uns auf Sie! Inhaltsverzeichnis

RA 03/2023 Editorial EDITORIAL Vorgemerkt Liebe Leserinnen und Leser, die meisten Examenssachverhalte beruhen auf Gerichtsurteilen. Dies hat seine Ursache zum einen in der Art und Weise, von wem und in welcher Weise diese Sachverhalte erstellt werden und zum anderen in der allseits bekannten Weisheit, dass nur das Leben die besten Geschichten schreibt. Den Sachverhalt zum Urteil des BGH zum „vormerkungsfreien“ gutgläubigen Zweiterwerb einer Vormerkung, den Sie auf Seite 113 lesen können, kann man sich nicht ausdenken. Die Geschichte würde niemand glauben, wenn sie sich nicht tatsächlich ereignet hätte. Natürlich können Grundbucheinträge von der materiellen Rechtslage abweichen – genau für diese Situation wurde § 894 BGB geschaffen. Zustandekommen kann die Unrichtigkeit des Grundbuchs z. B. durch die Mitwirkung von unerkannt Geisteskranken an Rechtsgeschäften. Nicht selten dürften auch eigenhändige, nicht in Verwahrung gegebene Testamente im Sinne des § 2247 BGB die Ursache sein. Sie werden beim Exitus des Erblassers wirksam, auch wenn sie nie gefunden werden. Wenn dadurch z.B. unentdeckt bleibt, dass der einzige Abkömmling enterbt und an seiner Stelle etwa der Tierschutzverein Odenwald e.V. im Testament als Erbe eingesetzt wurde, lässt sich der nichts ahnende Abkömmling den Erbschein erteilen und beantragt danach erfolgreich die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch – schon ist das Grundbuch falsch. So etwas passiert. Wegen des dort herrschenden strengen Verfahrens hält man grobe Fehler des Grundbuchamtes eigentlich nicht für realistisch. Natürlich passieren sie überall, wo Menschen arbeiten, aber dass das Grundbuchamt von Amts wegen eine wirksame Vormerkung ohne Grund löscht und an ihrer Stelle eine neue zugunsten einer anderen Person einträgt, um wiederum einige Zeit später einen Amtswiderspruch gegen die Löschung einzutragen – das klingt ausgedacht, hat sich aber exakt so ereignet. Wie löst man einen solchen Fall? Nur unter Schmerzen! Vormerkungsrecht gehört wegen seiner Abstraktheit und der Tatsache, dass vieles, was man zu seiner Beherrschung können muss, auf richterlicher Rechtsfortbildung beruht, ohnehin zu den schwierigsten Gebieten des Privatrechts. Der von uns aufbereitete Fall hat einen hohen Schwierigkeitsgrad und ist für beide Examen prüfungsrelevant. Weil für die Darstellung 7 Seiten benötigt wurden, enthält der Teil Zivilrecht diesmal nur 5 anstelle der üblichen 6 Entscheidungen. Jura Intensiv Das Online-Casino in Malta beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Mittlerweile ist die Problematik bei den Oberlandesgerichten angekommen. Diese sind sich überraschend einig, ob § 817 S. 2 BGB nun wörtlich angewendet werden soll oder eingeschränkt im Wege einer teleologischen Reduktion. Das Urteil des OLG Dresden auf Seite 120 haben wir ausgewählt, weil es sich mit den Gegenargumenten intensiv auseinandersetzt und eine in der Klausur gut vertretbare Lösung entwirft. Für die Prüfungsämter, welche diese Konfliktlage in der Vergangenheit gerne am „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ aufgehängt haben, ist diese neue Thematik eine willkommene Abwechslung – die Examensrelevanz steigt. Treffen in Prozessen Parteien aufeinander, die beide aus einer Gefährdungshaftung haften können, muss zur Bildung einer Haftungsquote eine Abwägung vorgenommen werden. In der RA 01/2023, 9 ff. traf die Betriebsgefahr des § 7 I StVG auf die Tiergefahr aus § 833 S. 1 BGB. In der aktuellen Ausgabe lesen Sie auf Seite 133 das Urteil des OLG Celle, welches bei der Quotenbildung zwischen der Eisenbahngefahr und der Betriebsgefahr abwägen muss. Auch dieser Entscheidung liegt ein kurioser Sachverhalt zugrunde, den man sich allerdings eher in einer Assessorexamensklausur vorstellen kann. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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