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RA Digital - 04/2017

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RA 04/2017 Editorial EDITORIAL Prominenz Liebe Leserinnen und Leser, ohne Zweifel sind BGH, Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht die A-Prominenten unter den Gerichten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Instanzgerichte im Fall des Art. 31 BVerfGG rechtlich, ansonsten dienen Urteile und Beschlüsse der oberen Gerichte zumindest der Orientierung aller anderen Spruchkörper im Land. Naturgemäß beanspruchen die höchstrichterlichen Entscheidungen den meisten Platz in der RA. Urteile und Beschlüsse anderer Gerichte wählen wir sorgfältig nach rechtlicher Bedeutung und der zu erwartenden Verwertbarkeit für Ihre Prüfungen aus. Das Urteil des Landgerichts Hildesheim verdient den ersten Platz auf Seite 169 in diesem Heft. Seine 3. Zivilkammer zeigt nicht nur den Mut, einem Weltkonzern mit vollem Anlauf vor das Schienbein zu treten, sondern verurteilt den Hersteller VW gut nachvollziehbar mit dem generalklauselartigen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. Die Wahrscheinlichkeit, dieses Thema in einer Prüfung vorzufinden, ist sehr hoch. Schwache Argumentierer erkennt man am leichtfertigen Jonglieren mit Generalklauseln, Könner am souveränen Umgang mit ebendiesen. Mit der Beherrschung des § 826 BGB dürfen Sie Ihre Könnerschaft in Prüfungen unter Beweis stellen. Als A-Prominente gelten alle Angehörigen einer Regierung eines Staates. Im Rechtsstaat setzt das Recht der Politik Grenzen. Ob türkische Politiker ein Recht haben, durch Wahlkampfauftritte in Deutschland Wahlkampf für türkische Wahlen zu machen, erläutert das Bundesverfassungsgericht auf Seite 197 in dieser Ausgabe der RA. „Mein Fräulein, sein Sie munter, Das ist ein altes Stück; Hier vorne geht sie unter, Und kehrt von hinten zurück.“ Ob Heinrich Heines Gedicht vom Sonnenuntergang Poesie, Kunst oder nur romantische Ironie ist, mögen Literaturwissenschaftler erklären. Es zeigt einen Aspekt des menschlichen Wesens: Menschen neigen dazu, die Natur und ihre Gesetze in virtuellen Welten (Kunst, Internet, Recht) nachzuahmen. Manchmal beruht das Nachahmen auf ihrem Spieltrieb, wie Heinrich Heines oben zitiertes Gedicht vom Sonnenuntergang verdeutlicht, manchmal auf dem Wunsch, durch Abbildung und Übernahme von natürlichen Regelmäßigkeiten Sicherheit und Kontrolle herzustellen (Recht). Die virtuelle Realität zur Unterhaltung der Menschen schlechthin erschaffen die elektronischen Medien. Eine Satire auf den ewigen Kreislauf des natürlichen Lebens schreibt das Fernsehen mit seinem Umgang mit B- und C-Prominenten. Sie werden im Fernsehen vom Fernsehen geboren (DSDS, GNMT, GZSZ), müssen sich in Schule, Pubertät, Ausbildung mit ihresgleichen messen (Promi-Diner, Shopping Queen), erhalten als Erwachsene eigene Sendeplätze, auf denen sie neue C-Promis zeugen. Man begleitet treu ihren Absturz durch Krankheit, Sucht, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Kriminalität (RTL2-News, Bild). Einige erhalten eine Bewährungsprobe sowie Gelegenheit zu Buße und Beichte (Dschungelcamp), um schließlich medial in die Vergessenheit zu geraten (Tod durch Nichtbeachtung). Maximale Medienpräsenz schafft ein spektakulärer Strafprozess, insbesondere wenn Sex im Spiel ist. Aber auch dort gibt es Unterschiede. Die beiden „Jungs“, die den Sex mit der C-Prominenten Gina-Lisa Lohfink filmten und das Video ins Internet stellten, wurden vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. Kaum einer weiß, wie die beiden Herren aussehen. Sie sind schlichtweg uninteressant für die Presse, auch wenn sie immerhin wegen Einstellen des Videos ins Internet verurteilt wurden, auch wenn Gina Lisa im Strafprozess vom mit A-Prominenten besetzten Jura Intensiv © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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