IMMER INFORMIERT Aktuelles aus den Bundesländern Änderung der Landesverfassung NRW und weitere Gesetzesvorhaben AKTUALISIERUNG FÜR NRW Am 10.6.2016 hat der Landtag NRW beschlossen, die Landesverfassung (Verf NRW) zu ändern (Landtagsdrucksache 16/9795). Art. 78 Abs. 1 Verf NRW erhält einen Satz 2, mit dem für Kommunalwahlen eine 2,5%-Hürde eingefügt wird. Damit soll der Parteienzersplitterung in den Kommunalparlamenten entgegengewirkt und somit die Funktionsfähigkeit dieser Parlamente gestärkt werden. Weiterhin sind folgende examensrelevante Gesetzesänderungen im Beratungsverfahren: 1. BauO NRW, LT-Drs. 16/12119 Die BauO NRW soll umfassend geändert werden. Bedeutsam sind die geplante Einführung von Gebäudeklassen in § 2 BauO NRW, die Streichung des Freistellungsverfahrens sowie Änderungen am vereinfachten Genehmigungsverfahren. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird es zudem zu einer Umnummerierung der BauO NRW kommen. 2. VwVG NRW und LZG NRW, LT-Drs. 16/11845 § 59 Abs. 1 VwVG NRW soll folgender Satz angefügt werden: „Entsprechende Kostenanforderungen sind sofort vollziehbar.“ Damit sollen Rechtsbehelfe gegen einen Kostenbescheid nach Durchführung einer Ersatzvornahme keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Falls sich Fragen zu den Neuregelungen ergeben sollten, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jura Intensiv Dr. Dirk Kues (Fachbereichsleiter Öffentliches Recht) Jura Intensiv zum Herausnehmen Inhaltsverzeichnis
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