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RA Digital - 07/2017

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

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Unser Ziel ist mehr als nur schwarz-weiß. #vielfaltleben #workshop Jura Intensiv Vielfalt ist unsere Stärke – deshalb haben wir es uns zum Ziel gemacht, diese zu fördern. Ein inklusives Arbeitsumfeld gelingt nur, wenn wir gemeinsam dafür einstehen. In unserem Workshop am 14. Juli 2017 in Frankfurt zeigen wir Ihnen, wie wir das offene Miteinander bei Linklaters gestalten. Diskutieren Sie anschließend mit uns, welche Bedeutung gelebte Vielfalt für eine internationale Anwaltskanzlei hat. Bewerben Sie sich bis zum 5. Juli 2017 per E-Mail an recruitment.germany@linklaters.com. Selbstverständlich übernehmen wir Ihre Reise- und Übernachtungskosten. Für weitere Informationen einfach auf career.linklaters.de/vielfalt vorbeischauen. Linklaters LLP / Angelika Estein Recruitment / +49 69 71003 282 recruitment.germany@linklaters.com Inhaltsverzeichnis

RA 07/2017 Editorial EDITORIAL Zu viel Fell Liebe Leserinnen und Leser, „Die Tierhaltung gehört (...) ebenso zur freien Lebensgestaltung eines Mieters und dem Begriff des Wohnens, wie etwa das Musizieren oder ein starker Alkoholkonsum. Soweit dies störungsfrei verläuft, muss sich ein Vermieter hiermit arrangieren.“ Dem ungläubigen Staunen folgt anhaltende Freude. Der Satz tut gut. Wir kennen zwar den Menschen nicht, der am Amtsgericht Bremen über den zugrundeliegenden Fall das Urteil gesprochen hat, wir wissen auch nicht, ob er ein Tierfreund ist oder ob ihn Fell und Gefieder kalt lassen. Jedenfalls hat dieser Mensch einer Großvermieterin Grenzen gesetzt. Beinahe totalitär gerierte sich im o.g. Fall die Vermieterin, als sie aus allen Rohren auf die Mieterin, deren Tochter und die Tiere feuerte. Zwei Menschen, die mit vielen Tieren in einer Wohnung leben, müssen aber weder rücksichtslose Asoziale noch hilfsbedürftige Geisteskranke, geschweige denn ignorante oder skrupellose Tierquäler sein. Es müssen sich auch weder zwangsläufig Nachbarn gestört fühlen, noch führt die Haltung mehrerer Tiere immer zu übermäßiger Abnutzung der Wohnung. Das Gericht stellt klar: Entscheidend ist für das Mietverhältnis allein, ob es zu solchen Störungen auch tatsächlich gekommen ist. Dies war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Bremen zu verneinen. Diese brachte über das Juristische hinaus mehrere wichtige Erkenntnisse: Die Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben tragen die jeweils handelnden Subjekte innerhalb einer funktionierenden Nachbarschaft, welche Probleme offen anspricht und eigenverantwortlich löst. Abstrakte Gefahren reichen nicht immer aus, um die Lebensverhältnisse des Mieters durch Hausordnungen oder Verbote zu regulieren, auch wenn ein Vermieter im Einzelfall mehr Arbeit mit seinen Mietern hat. Weil das Urteil (vgl. Seite 348) die Vermieterrechte strukturiert und sorgfältig prüft, ist es ein klarer Examenstipp. Jura Intensiv In der Stadt verbrauchen wir den Strom, der auf dem Land erzeugt wird. Dies war schon immer so und führte bei Nachbarn von Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken viel Frust. Auf dem Land hat die Vielzahl der Windkraftanlagen neue Konfliktfelder geschaffen. Während wir in der Stadt im Web surfen und die Klimaanlagen einschalten, streiten auf dem Land die Naturschützer mit denen, die vom anthropogenen Klimawandel fest überzeugt sind und in den Windkraftanlagen einen Lösungsweg sehen. Die Einigkeit fehlt aber sogar dann, wenn man demselben politischen Lager angehört. Neben diesem „großen“ Streit bleiben die scheinbar kleinen Rechtsprobleme oft unbeachtet. Diese beeinflussen unser Leben aber gelegentlich auch. Seit langer Zeit war es umstritten, ob Windkraftanlagen wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 BGB) oder nur Scheinbestandteile (§ 95 I 1 BGB) sind. Dies ist wegen der Sonderrechtsfähigkeit für das Kreditsicherungsrecht von entscheidender Bedeutung, etwa für den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsübereignung. Nun hat der BGH klare Kriterien aufgestellt, wo Gerichte die Grenze ziehen sollen. Die kurze, aber sehr lesenswerte Entscheidung auf Seite 341 in dieser Ausgabe der RA ist ein heißer Examenstipp. Gerichte schreiben ihre Urteile nicht immer so, wie es in den juristischen Lehrbüchern vorgeschrieben wird, dies gilt für die Einhaltung von Formalien ebenso wie für die richtige Zitierweise oder die konsequente Arbeit mit dem Gesetz und seinen jeweiligen Tatbestandsmerkmalen. Referendare wissen ein Lied davon zu singen, wenn ihnen bei den Pflichtaufgaben der Einzelausbilder © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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