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RA Digital - 08/2021

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432 Referendarteil:

432 Referendarteil: Öffentliches Recht RA 08/2021 Bei einer FFK sollten im Rahmen der Zulässigkeit jedenfalls stets Ausführungen zur Statthaftigkeit und zum Feststellungsinteresse, erfolgen. Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2017, 6 C 1.16, juris Rn 28 m.w.N.; in einer Klausur genügt ein solcher Verweis auf eine ständige Respr. nicht, es muss ein Argument genannt werden. Hier: Erledigung durch Zeitablauf Erledigung nach Klageerhebung • keine „doppelt“ analoge Anwendung des § 113 I 4 VwGO BVerwG, Urteil vom 16.5.2013, 8 C 14.12, juris Rn 20; Beschluss vom 25.6.2019, 6 B 154.18, 6 PKH 8.18, juris Rn 5 m.w.N. Fallgruppen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses Subsumtion des konkreten Sachverhalts; hier: Fallgruppe der Wiederholungsgefahr Begründetheit Ergebnissatz voranstellen (Urteilsstil) Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft. […] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Vorschrift entsprechend anwendbar, wenn eine zulässige Verpflichtungsklage […] unzulässig geworden ist, weil sich das mit ihr verfolgte Begehren erledigt hat. Ebenso ist die Vorschrift anwendbar, wenn der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Erledigung des verfolgten Begehrens noch nicht erlassen worden ist. Das mit der Klage verfolgte Begehren der Klägerin auf Bescheidung ihres […] Antrags auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern „für drei Jahre“ hat sich nach Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt. Der Antrag der Klägerin ist dahingehend auszulegen, dass die Klägerin mit Blick auf die Verwaltungspraxis der Beklagten, Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern zum Jahreswechsel für volle Kalenderjahre zu erteilen, deren Erteilung für die nachfolgenden drei Kalenderjahre […] begehrt hat. Insofern hat sich das Begehren der Klägerin bezogen auf die noch streitbefangenen Kalenderjahre 2018 und 2019 jeweils mit deren Ablauf erledigt. Die Klägerin hat auch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet gewesen ist, über ihren Antrag vom 3. Juni 2016 auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern in Bezug auf die Kalenderjahre 2018 und 2019 zu entscheiden. Ein solches Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern. Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen. Es ist typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses gegeben, kann aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls hergeleitet werden, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern. Jura Intensiv Ausgehend davon ist hier eine Wiederholungsgefahr anzunehmen. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen, dass die Klägerin die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Altkleidercontainern im Stadtgebiet der Beklagten beantragen und die Beklagte ausgehend von der mit Ratsbeschluss vom 26. September 2017 festgelegten Ermessenspraxis, lediglich einem Aufsteller und nur für die Dauer eines Kalenderjahres entsprechende Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen, einen Antrag der Klägerin nicht berücksichtigen wird. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch begründet. Die Klägerin hat in Bezug auf die Kalenderjahre 2018 und 2019 jeweils ein Anspruch auf Bescheidung ihres unter dem 3. Juni 2016 gestellten Antrags auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern an den Standorten [...] im jeweiligen Zeitpunkt unmittelbar vor dem Eintritt der Erledigung - mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres - zugestanden (analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Inhaltsverzeichnis © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

RA 08/2021 Referendarteil: Öffentliches Recht 433 Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist § 18 Abs. 1 Satz 2 StrWG NRW. Danach bedarf die Benutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Grund einer Ermessensentscheidung erteilt (vgl. § 18 Abs. 2 StrWG NRW). Die Klägerin hat einen bescheidungsfähigen Antrag auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gestellt. Soweit sich der Antrag auf die Kalenderjahre 2018 und 2019 bezogen hat, hätte die Beklagte jedenfalls ausgehend von der mit Ratsbeschluss vom 26. September 2017 festgelegten Ermessenspraxis über diesen entscheiden müssen. Eine solche Entscheidung hat die Beklagte nicht getroffen. [...] Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt […]; im Verwaltungsverfahren besteht gemäß § 26 Abs. 2 VwVfG NRW eine Mitwirkungspflicht des jeweiligen Antragstellers. Damit die Behörde prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vorliegen, muss der Antragsteller sie insbesondere über Ort, zeitliche Dauer und Umfang seines Vorhabens in Kenntnis setzen. Ausgehend davon ist der von der Klägerin unter dem 3. Juni 2016 gestellte Antrag auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern hinreichend bestimmt gewesen. [...] Die Beklagte hat über den Antrag der Klägerin in Bezug auf die Kalenderjahre 2018 und 2019 nicht entschieden. Die Beklagte hat die durch ihren Ratsbeschluss vom 26. September 2017 für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidersammelcontainer ab dem Kalenderjahr 2018 vorgegebene „Auswahlentscheidung“ zwischen mehreren Antragstellern - hier der Klägerin und dem DRK - nicht getroffen, sondern dem DRK unter Nichtberücksichtigung des Antrags der Klägerin die begehrten Sondernutzungserlaubnisse für die Kalenderjahre 2018 und 2019 erteilt. [...] Unabhängig davon wäre eine auf Grundlage der festgelegten Ermessenspraxis in dem Ratsbeschluss vom 26. September 2017 getroffene (versagende) Entscheidung ermessensfehlerhaft gewesen. Jura Intensiv Das der Behörde nach § 18 Abs. 2 StrWG NRW eingeräumte Ermessen ist entsprechend dem Zweck der Vorschrift unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen, insbesondere des Gebots der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), auszuüben (§ 40 VwVfG NRW). Die gerichtliche Kontrolle der Ermessensentscheidung beschränkt sich auf die Einhaltung dieses rechtlichen Rahmens (§ 114 Satz 1 VwGO). Dabei sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässig nachgeschobene Ermessenserwägungen im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO vom Gericht zu berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Ermessensausübung setzt zunächst voraus, dass der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt werden. Für die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung genügt es grundsätzlich, wenn bei einer auf mehrere Gründe gestützten Ermessensentscheidung nur einer der herangezogenen Gründe sie trägt, es sei denn, dass nach dem Ermessen der Behörde nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen. Anspruchsgrundlage Eine ähnliche Regelung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis findet sich in den Straßengesetzen der anderen Bundesländer Antragserfordernis OVG Münster, Beschluss vom 27.1.2014, 11 A 1986/13, juris Rn 6 Beklagte hat Klägerin nicht beschieden Die stattgebende Entscheidung wird hier auf ein weiteres Standbein gestellt. Diese Ausführungen sind insbesondere mit Blick auf die zukünftige Praxis der Vergabe der Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen der Container von Interesse; weitere Rechtsstreitigkeiten sollen so vermieden werden. Hier werden anschaulich die allgemeinen Grundsätze für die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen dargelegt. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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