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RA Digital - 09/2018

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RA 09/2018 Editorial EDITORIAL So nah und doch so fern Liebe Leserinnen und Leser, Rockkonzerte in großen Hallen können alle Arten von Gefühlen erzeugen, Begeisterung und Enttäuschung, Enthusiasmus und Frust, Klangerlebnisse und Ohrenschmerzen, Intimität und Distanz. Für das Klangerlebnis sind neben der Band auch die Tontechniker zuständig. Diese müssen die Halle „verstehen“, damit aus dem Event kein Ärgernis wird. In kleinen Hallen wird es oft sehr laut (Batschkapp), dort verhindern die Schieberegler das Schlimmste. Große Hallen erfordern mehr Gefühl, insbesondere die Wunder der Architektur überraschen oft mit ungewollten Echoeffekten. Die Festhalle ist wegen des berüchtigten „Entenschwanzes“ gefürchtet, was die berüchtigte Breiakustik in der mittlerweile abgerissenen Deutschlandhalle erzeugte, lässt sich im Nachhinein nicht mehr genau feststellen. Mittlere Hallen sind oft unschlagbar, weil sie den besten Kompromiss aus Nähe und Distanz bieten. Wer seine Lieblingsband in der Phillipshalle, der Grugahalle oder im E-Werk sehen kann, hat Glück. Man fühlt sich nah und ist doch fern. Diese Hallen der Nachkriegszeit sind aufgrund der auferlegten Vergnügungssteuern und der gewachsenen Ansprüche der Zuschauer allerdings kaum noch wirtschaftlich für Top-Acts der Champions League und werden deshalb gemieden. Die Branchenriesen treten nicht mehr in Hallen, sondern in „Arenen“ auf. Depeche Mode ist eine Kultband der geburtenstarken Jahrgänge. Wer eine Konzertkarte wünscht, muss sehr schnell buchen, weil die wenigen Konzerte in Deutschland fast in Sekunden ausverkauft sind. Gebucht wird der Spaß zeitgemäß im Internet, was noch mehr Zeitdruck erzeugt. Ortsunkundige, die aus einer anderen Stadt anreisen, kennen oft weder den Auftrittsort noch dessen Eigenheiten, weshalb sie umso mehr auf die Angaben des Veranstalters angewiesen sind. Pikant wird es, wenn dieser z.B. aus Holland kommt und seine eigenen Gepflogenheiten lebt. Liest man das Urteil des AG Dortmund auf Seite 456, kommt man zum Ergebnis, dass Deutsche und Niederländer mit dem Begriff „Super Sicht“ völlig verschiedene Vorstellungen verbinden. Ob es am vom nicht ganz richtig verstandenen Calvinismus beeinflussten Geschäftssinn liegt, ein bedauerlicher Übersetzungsfehler vorlag (verschiedene Übersetzungsprogramme melden „prachtig uitzicht“ oder „fantastisch zicht“ oder „fantastisch standpunt“) oder es sich um billige Abzocke handelte, mögen Sie selbst entscheiden. Bekanntlich ist ja auch in der deutschen Rechtsordnung die Abgrenzung der Anpreisung von der Täuschung nicht immer ganz einfach. Wegen der hohen Praxisrelevanz des Vertragsschlusses im Internet kann Ihnen der Fall als Teilaspekt in jeder Examensklausur begegnen. Jura Intensiv In der August-Ausgabe der RA 2017 hatten wir über den erfolglosen Kampf einer Mutter vor dem KG Berlin gegen Facebook berichtet, die sich nach dem Suizid ihrer noch minderjährigen Tochter Antworten aus den im Facebook-Profil der Toten gespeicherten digitalen Inhalten erhofft hatte. Weil Facebook ihr den Zugang zu diesen verweigert hatte, klagte sie nun vor dem BGH, der ihr Recht gab. Während das KG dringend entscheidungsrelevante Rechtsfragen mit dem Hinweis auf § 88 III TKG beiseite schob, leistete der 3. Zivilsenat in Karlsruhe wertvolle richterliche Rechtsfortbildung, die wegen der generationenübergreifenden Bedeutung sozialer Netzwerke hohe praktische Relevanz hat. Aufgrund der zu erwartenden Klagen gegen Facebook und der denkbaren rechtlichen Reaktion ist die Examensrelevanz nicht zu unterschätzen. Lesen Sie das Urteil des BGH auf Seite 464 aufmerksam und merken Sie sich so viele Argumente wie möglich! © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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