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RA Digital - 09/2021

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RA 09/2021 Editorial EDITORIAL Zauberlehrlinge und Hexenmeister Liebe Leserinnen und Leser, über das Urteil des OLG Karlsruhe, das wir in der Juli-Ausgabe der RA 2019 auf Seite 349 besprochen hatten, staunten damals viele nicht schlecht. Gestützt auf einen kurz zuvor ergangenen Hinweisbeschluss des BGH, sprach das OLG einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen PKW einen Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verkäufer, einen VW-Vertragshändler, zur Lieferung eines fabrikneuen PKW des Nachfolgemodells zu, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften PKW an den Händler. Dieser, völlig unschuldig am Skandal, musste einen Neuwagen liefern und bekam vom Kunden ein nahezu wertloses Auto mit einer Laufleistung von über 200.000 Kilometern zurück, ohne eine Nutzungsvergütung beanspruchen zu können. Die Besonderheiten, die diesem Einzelfall zugrunde lagen, haben wir bereits damals in der redaktionellen Bearbeitung des Falles hervorgehoben, verbunden mit dem Hinweis, dass der Fall nicht verallgemeinerungsfähig ist. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Abschluss des Kaufvertrages, dem Nachlieferungsbegehren mitsamt der Fristsetzung war im damaligen Fall sehr eng, ferner stand zur Zeit des Ablaufs der Nacherfüllungsfrist noch kein Software-Update zur Verfügung. Schließlich hatte dieser streitbare Käufer sofort Klage erhoben und sein Ziel hartnäckig durch den Instanzenzug verfolgt. Es ist absolut nachvollziehbar, dass eine solche Entscheidung die halbe Rechtsanwaltschaft fasziniert, die einer klagefreudigen Mandantschaft mittels eines solchen Urteils Hoffnung auf Erfolg machen kann. Hat man in Karlsruhe – gemeint sind sowohl der BGH als auch das OLG – etwa den Zauberlehrling gespielt, der für eine Flut von Klageschriften bei den Instanzgerichten sorgte? Nein. Beim BGH, auf dessen Hinweisbeschluss die Entscheidung des OLG letztlich beruhte, handelt es sich nicht um den am Ende hilflosen Zauberlehrling aus Goethes weltberühmter Ballade, sondern um den Hexenmeister selbst. Mit Leitsatz Nr. 3 im auf Seite 453 in der in dieser Ausgabe der RA dargestellten Entscheidung entwickelt der VIII. Zivilsenat seine Rechtsprechung fort und begrenzt den Nacherfüllungsanspruch mit überzeugender Begründung. Selbstverständlich handelt es sich bei dieser Entscheidung um einen sehr heißen Examenstipp. Auf die Details kommt es an! Jura Intensiv In der August-Ausgabe der RA 2021 stellten wir Ihnen eine von drei aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen zu Partnerschaftsvermittlungsverträgen vor. Wie angekündigt, folgen in der aktuellen Ausgabe die beiden noch ausstehenden, eine im für das Studium relevanten Teil auf Seite 449, die andere im Teil für das Referendariat auf Seite 465. Alle diese Entscheidungen sind für beide Staatsexamen sehr relevant. Alle drei enthalten jeweils Einzelprobleme, die miteinander in Zusammenhang stehen. Warum § 656 BGB nicht auf Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge anwendbar ist, erfahren Sie auf Seite 449, welche Möglichkeiten es für die Unternehmen gibt, per AGB die Hauptleistungspflichten bei solchen Verträgen zu modifizieren, um Widerrufsmöglichkeiten zu begrenzen, auf Seite 465. Erneut präsentieren wir Ihnen einen aktuellen Fall zum gutgläubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs bei Vorlage eines gefälschten Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II). Welche Rolle der unscheinbare § 1006 Absatz 1 BGB in diesem Fall spielt, lesen Sie auf Seite 461. Manchen mag es überraschen, andere wissen es bereits: Das Sichtfahrgebot der StVO gilt auch für Fahrradfahrer. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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