Aufrufe
vor 1 Jahr

RA Digital - 09/2022

  • Text
  • Verlagjuraintensivde
  • Urteil
  • Veranstaltung
  • Stgb
  • Versammlung
  • Verlags
  • Anspruch
  • Recht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Jura
  • Intensiv
Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

Jura Intensiv BIST DU

Jura Intensiv BIST DU BEREIT? Ein Team von Anfang an. Linklaters Colleagues of Tomorrow Im Referendariat erhalten Sie eine gezielte Ausbildung und Förderung, individuelle Betreuung und die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung. Bei uns sind Sie vom ersten Tag in die Teamarbeit eingebunden und an nationalen wie internationalen Mandaten beteiligt. Auch im Bereich wissenschaftliche oder juristische Mitarbeit profitieren Sie von den Vorteilen unseres Programms. Sammeln Sie wertvolle Praxiserfahrung – den Umfang der Tätigkeit bestimmen Sie. Bewerben Sie sich als Referendar * in oder wiss. Mitarbeiter * in für unsere Teams in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Weitere Informationen finden Sie auf career.linklaters.de/cot. Linklaters LLP / Janina Willmann Recruitment Germany / +49 69 71003 669 recruitment.germany@linklaters.com Inhaltsverzeichnis

RA 09/2022 Editorial EDITORIAL Schuldig bei Verdacht Liebe Leserinnen und Leser, Zum Stoff der gymnasialen Unterstufe gehörte einst das Kennenlernen der verschiedenen Literaturgenres. Gelernt hat man, dass sich die Detektivgeschichte vom Kriminalroman dadurch unterscheidet, dass bei ersterer der Detektiv als Person neben seiner akribischen Aufklärungsarbeit, bei letzterem hingegen das „crimen“, also das Verbrechen, im Vordergrund steht. Ob sich Konsumenten von Krimis die Mühe machen, derartige feingeistige Unterscheidungen zu treffen, muss man allerdings bezweifeln. Sicher ist, dass sich der Krimi in allen Medien schon immer blendend verkauft hat und zwar unabhängig davon, ob das Verbrechen oder der Detektiv im Vordergrund steht. Dies dürfte mit der Angstlust zusammenhängen. Wie hoch Monster im Ansehen der 8 -12-jährigen Kinder stehen, wissen alle Eltern, die mit dem Nachwuchs schon mal eine Dinosauriershow besucht haben. Eine Stimmung wie im Stadion. Bei vielen Erwachsenen ziehen Kriminelle mehr Interesse auf sich als Nobelpreisträger, egal ob es sich um Psychopathen, Sadisten, Meisterdiebe, Rockerbanden, die Mafia oder Clans handelt. Die Grenzüberschreitung ins Asoziale gruselt die einen und fasziniert die anderen. Für einige kann das Verbrechen nicht monströs genug sein. Weil bekanntlich „nichts erregender als die Wahrheit ist“ (Egon Erwin Kisch) hat sich neben dem fiktionalen Krimi ein neues Genre namens „true crime“ etabliert. Zunächst ritten Podcaster und Vodcaster auf der „true crime“-Welle, dann stiegen die Etablierten ein. Die Champions League des „true crime“ bespielen Medien, die mit ordentlicher Reichweite die wahre Geschichte vom strauchelnden Prominenten präsentieren, der den Hals nicht voll kriegt, sich mutmaßlich an Dunkelmänner verkauft und sich dabei gezwungenermaßen immer tiefer und tiefer im Netz des Bösen verstrickt. Paart sich Angstlust mit Empörung, hat man einen Knaller. Rechtlich problematisch ist die so genannte Verdachtsberichterstattung aus noch laufenden Prozessen über noch nicht bewiesene Verbrechen. Auch wenn die Namen der Angeklagten anonymisiert werden, sind sie in der Regel identifizierbar. Man muss keine Phantasie haben, um sich vorzustellen, dass das Objekt der Verdachtsberichtserstattung selbst dann kein Bein mehr auf den Boden der Gesellschaft bekommt, wenn sich am Ende seine Unschuld herausstellt. Der ehemalige Prominente Jörg Kachelmann verklagte nach seinem Freispruch im Strafprozess erfolgreich die angebliche Opferzeugin, die ihn durch Falschbeschuldigungen belastet hatte, auf Schadensersatz. Es half ihm nichts. Sein Ruf ist ruiniert, sein Fall typisch. Jura Intensiv In seinem viel beachteten Urteil vom 31.05.2022 zu einem aktuellen Fall rund um einen bekannten Kölner Zahnarzt hat der VI. Zivilsenat des BGH einige Leitlinien aufgestellt, welche die Presse bei ihrer Verdachtsberichterstattung zu berücksichtigen hat. Angesichts des Echos in der Fachpresse ist diese Entscheidung, die Sie im Referendariatsteil auf Seite 465 finden, ein klarer Examenstipp auch für das 1. Examen. Über das aktuell wohl examensrelevanteste Problem im Bereich der Versammlungsfreiheit, die rechtliche Einordnung sog. Protestcamps und ihrer Infrastruktur, hatten wir in der RA bereits mehrfach berichtet. Nach Entscheidungen von Instanzgerichten, VG Bremen, RA 2021, 373 und OVG Magdeburg, RA 2021, 421, präsentieren wir Ihnen nun auf Seite 477 eine Grundsatzentscheidung des BVerwG zu diesem heißen Thema. © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

RA - Digital

Rspr. des Monats