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RA Digital - 11/2021

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RA 11/2021 Editorial EDITORIAL Abwägungen Liebe Leserinnen und Leser, ganz bestimmt haben einige unserer Leserinnen und Leser während der Schulzeit mit einem künstlerischen Beruf geliebäugelt. Musische Erziehung wird insbesondere an vielen Gymnasien immer noch großgeschrieben, neben dem Schulorchester gibt es fast überall noch die Theater AG. Wer kennt das nicht: Man hat bei den Proben zugesehen, erlebt das Stück schließlich bei der Premiere und ist oftmals über die Entwicklung verblüfft, welchen Weg einzelne Ideen der Beteiligten genommen haben, wenn aus den Fragmenten schließlich ein Gesamtbild geworden ist. Welcher Teenager möchte da nicht mitwirken? Nicht wenige sprachaffine Schülerinnen und Schüler entscheiden sich nach einigem Nachdenken am Ende aber doch für einen handfesten Beruf, mehr als nur einige sogar für das „Brot und Butter“- Fach Jura. Auch wenn es sich nicht um Kunst, sondern nur um die Lösung und Befriedung sozialer Konflikte handelt, schaut man auch im Jura-Studium frischen Ideen beim Wachsen und Werden zu, erkennt früh die Haupt- und die Nebenhandlung, verfolgt Abweichungen, Verirrungen und freut sich über die Rückkehr zur Vernunft, als wäre die Gesellschaft die Kulisse eines riesigen Schauspiels. Beinahe vier Jahre lang haben wir im Zivilrechtsteil der RA über den VW-Abgasskandal berichtet, von den ersten Urteilen der Landgerichte über die darauf Bezug nehmenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte bis hin zu den Hinweisbeschlüssen und Urteilen des BGH. Nun sind alle großen Geschichten erzählt, gestritten wird um die letzten stehenden Halme auf der abgemähten Wiese. Als Redaktion muss man abwägen, ob man Leser mit dem letzten Detail beglückt oder lieber den Scheinwerfer auf eine neue Bühne richtet. Weil ein Dieselmotor ein Dieselmotor, der Dieselkraftstoff der Dieselkraftstoff und das Wetter für alle gleich ist, braucht man schon viel Naivität, um zu glauben, dass nur der VW-Konzern Probleme bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hatte. Mercedes-Benz löste bekannte Probleme beim Diesel-Kaltstart im Winter und bei Hitzegraden im Hochsommer mit einer Software namens „Thermofenster“, welche die Abgasrückführung in die Verbrennung differenziert regulierte. Über den Beschluss des BGH vom 19.01.2021, VI ZR 433/19 haben wir in der RA 03/2021 auf Seite 125 berichtet. Was dort angedeutet wurde, führt ein anderer Senat des BGH nun in aller Klarheit aus. Wenn eine Software immer gleich auf veränderte Temperaturen reagiert, egal, ob das Fahrzeug sich auf dem Prüfstand befindet oder im Straßenverkehr fährt, liegt unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, nur dann eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB vor, wenn über die Verwendung der Software hinaus weitere verwerfliche Aspekte zum Vorschein kommen. Genau solche haben die Kläger vor dem BGH nicht ins Licht zerren können, weshalb Mercedes mit einem blauen Auge davongekommen sein dürfte. Für Sie, liebe Leserinnen und Leser der RA, heißt es wachsam zu sein, damit Sie beim Wort „Abgas“ und „Software“ nicht im falschen Theater oder im richtigen Theater nicht auf der falschen Bühne zu landen. Bei uns spielt das Stück des BGH auf Seite 571 in dieser Ausgabe der RA. Jura Intensiv Weniger mit einem Schauspiel, sondern vielmehr mit einem sehr langen Zug zu vergleichen, der unaufhaltsam von Bahnhof zu Bahnhof fährt, ist die sich stets festigende Rechtsprechung zur Mietzahlungspflicht jener Mieter, die von Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen ihre Betriebe schließen mussten, aber gleichwohl ihre Miete für diesen Zeitraum zahlen sollen. Auch wenn es damals Stundungsregelungen gab, wurde die © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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