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RA Digital - 11/2022

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Die Ausbildungszeitschrift von Jura Intensiv.

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RA 11/2022 Editorial EDITORIAL Geortet, aber nicht gebrochen Liebe Leserinnen und Leser, Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser der RA, sich jemals gefragt, ob unsere Justiz und unsere Sicherheitsbehörden das richtige Rüstzeug haben, um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität erfolgreich führen zu können? Wird das Thema von Politik und Medien ausreichend beleuchtet? Alltagskriminalität ist so alt wie die Menschheit. Warum soll man auch arbeiten, wenn man durch Stehlen oder Betrügen genug Geld zur Verfügung hat, um sich auch all die schönen Dinge leisten zu können, die diejenigen haben, die mit ihrer täglichen Arbeit das Gemeinwesen stützen? So denken Kriminelle. Die Alltagskriminalität verschwindet aus diesem Grunde zwar nie endgültig, man kann sie aber so eindämmen, dass sie im Gesamtbild der Gesellschaft zwar lästig bleibt, ihre jeweiligen Opfer je nach Art des Verbrechens mal mehr und mal weniger stark belastet, aber insgesamt betrachtet nicht so gefährlich ist, dass sie die Gesellschaft zerstören kann. Nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht leistet zur Abwehr ihrer Schäden seinen Beitrag, wie Ihnen das Urteil des LG Cottbus auf Seite 565 in dieser Ausgabe der RA veranschaulicht. 7.920 € hatte der hochbetagte Mann an den Verkäufer eines nachgemachten Buches gezahlt – das Verbraucherwiderrufsrecht half ihm am Ende aus der Klemme. Die organisierte Kriminalität ist auf dem Vormarsch und zwar nicht nur im Handel mit Betäubungsmitteln, sondern auch mit dem Alltagsdelikt des Trickbetruges. Beim Enkeltrick, auf den sogar ehemalige Justizminister reinfallen, wie man schon in einer Reportage sehen konnte, hilft den Verbrechern, dass sie vom Ausland aus operieren und die Sicherheitsbehörden langsam sind, wenn sie grenzübergreifend arbeiten müssen. Spektakulär ist die Probefahrt-Masche: Teure Pkw werden den Autohäusern abgelistet, indem sich angebliche Kaufinteressenten mit gefälschten oder gestohlenen Lichtbildausweisen zur Probefahrt anmelden, das Auto aber nicht zurückbringen. Die teuren Fahrzeuge werden anschließend mit täuschend echt nachgemachten Zulassungspapieren an gutgläubige Dritte verkauft. Die Zulassungspapiere wirken deshalb so echt, weil zu ihrer Herstellung dieselben Original-Blankodokumente benutzt werden, welche auch die Zulassungsbehörden verwenden. Auch die Einträge sowie die Schrifttypen wirken wie im Original der Behörde. Wie kommt ein Betrüger an diese Original-Blankodokumentvorlagen? Eine berechtigte Frage! Jura Intensiv Seit der „Probefahrt II - Entscheidung“ des BGH, die, nachdem wir sie in der RA 11/2020, 561 ff. besprochen hatten, in den letzten 18 Monaten bundesweit in vielen Klausuren der juristischen Staatsexamen ein Prüfungsthema war, diskutieren die Hersteller und Händler, wie man sich vor dieser Masche schützen kann. Schließlich bestehen Kaufinteressenten auf der Möglichkeit zur Probefahrt, denn wer schon keine Katze im Sack kauft, gibt auch nicht über 30.000 € für ein Auto aus, das er nicht vorher ausprobieren durfte. Alle Probefahrten stets zu begleiten, ist zu personalaufwändig und folglich auch keine Alternative. Was tun? © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Inhaltsverzeichnis

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